Sowohl Lieferanten als auch Netzbetreiber haben weitreichende Informationspflichten Ihnen gegenüber.
Energielieferant
Ihr Energielieferant muss Ihnen folgende Informationen einfach zugänglich auf einem Beiblatt zur Rechnung kostenlos zur Verfügung stellen. Zusätzlich können diese Informationen auch auf der Website des Lieferanten zu finden sein:
Name und Anschrift des Unternehmens
Art und Weise, wie aktuelle Informationen über alle geltenden Preise erhältlich sind
Vertragsdauer sowie Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses
Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren
Recht auf Grundversorgung
Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität
Etwaige Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher
Netzbetreiber
Ihr Netzbetreiber muss Ihnen folgende Informationen einfach zugänglich auf einem Beiblatt zur Rechnung kostenlos zur Verfügung stellen. Zusätzlich können diese Informationen auch auf der Website des Netzbetreibers zu finden sein:
Name und Anschrift des Unternehmens
Erbrachte Leistungen und angebotene Qualitätsstufen sowie den Zeitpunkt für den Erstanschluss
Art der angebotenen Wartungsdienste
Art und Weise, wie aktuelle Informationen über alle geltenden Tarife erhältlich sind
Vertragsdauer sowie Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses
Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität
Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren
Etwaige Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher