Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben sind neben den Energiekosten und Systemnutzungsentgelten die dritte Komponente des gesamten Strompreises. Diese umfasst die Energieabgabe, die Gebrauchsabgabe (in manchen Städten und Gemeinden) sowie die Umsatzsteuer.Die Energieabgabe wird vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt und betrifft den Lieferanten nur insofern, als er im Fall einer integrierten Rechnungslegung auch die Energieabgabe an die Steuerbehörden abzuliefern hat.
Die Gebrauchsabgabe oder auch Benützungsabgabe ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen Gemeinden eingehoben wird. Die Gebrauchsabgabe kann auf den Netznutzungsanteil und/oder den Energieanteil eingehoben werden, sodass der Abgabenschuldner der Netzbetreiber und/oder der Versorger ist, je nachdem ob die Gebrauchsabgabe auf die Netzkosten oder Energiekosten oder auf beides eingehoben wird.
Gemäß Art. 14 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) ist die Gebrauchsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Ob und in welcher genauen Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann die Gemeinde mittels Verordnung des Gemeinderats festlegen. Die genaue Höhe der in einer Gemeinde zur Anwendung gelangenden Gebrauchsabgabe kann nur durch einen Anruf beim Gemeindeamt bzw. dem Amt der Landesregierung geklärt werden, da eine vollständige Übersicht über Gemeinderecht nicht in öffentlich zugänglichen Rechtsdatenbanken verfügbar ist. Eine abschließende Aussage, ob und in welcher Höhe die Gebrauchsabgabe eingehoben wird, kann daher nicht getroffen werden.
Die Belieferung der Endkunden mit elektrischer Energie unterliegt dem Umsatzsteuergesetz. Auf die gesamte Rechnungssumme wird in Österreich die Umsatzsteuer von 20% aufgeschlagen.
Handlungsanweisung
Als Lieferant stellen Sie Ihren Kunden die Gebrauchsabgabe, wenn sie auf den Energiekostenanteil zu erheben ist, sowie die Umsatzsteuer auf die gesamte Rechnungssumme in Rechnung.Ob die Gebrauchsabgabe abzuführen ist, hängt vom Wohnsitz Ihrer Kunden ab. Die Höhe der Gebrauchsabgabe ist unterschiedlich. Die unterschiedlichen Gebrauchsabgaben müssen in Ihrem Abrechnungssystem Berücksichtigung finden. Nähere Informationen über Regelungen zu Gebrauchsabgaben in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter:
http://www.e-control.at/de/marktteilnehmer/strom/strommarkt/preise/steuern-und-abgaben/gebrauchsabgabe
Es existiert keine umfassende Liste jener Gemeinden, die derzeit in Österreich die Gebrauchsabgabe einheben. Nachfolgend finden sie eine Aufstellung jener Gemeinden sowie dazugehöriger Regelungen, die bei der Stromversorgung Gebrauchsabgabe einheben und der Regulierungsbehörde zum Stand Sommer 2013 bekannt waren:
Übericht Gebrauchsabgabe Strom
Stand Sommer 2013
- Herunterladen: gebrauchsabgabe-strom-stand-2013.xlsx (11,20 kB)
| Checkliste – Steuern und Abgaben | AT* |
|---|---|
| Vertraut gemacht mit den einschlägigen steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen | 2 |
| Festgestellt in welchen Gemeindegebieten die Gebrauchsabgabe für Ihre Kunden abzuführen ist | 0,5 |
| Abrechnungssystem entsprechend österr. Steuer- und Abgabensystem angepasst | sehr variabel |
| Gebrauchsabgabe an entsprechende Magistrat(e) abführen | laufend |
Rechtliche Grundlagen
ElektrizitätsabgabegesetzGebrauchsabgabe
Umsatzsteuergesetzgebung (Verordnungen, Erlässe, Protokolle und Informationen betreffend die Umsatzsteuer):
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/umsatzsteuer.html