Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Marktgebiet Ost
Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Marktgebiet Ost
Handlungsanweisungen
Im Marktgebiet Ost dient der Marktgebietsmanager als zentrale Koordinationsstelle für die Registrierung des Bilanzgruppenverantwortlichen bei den relevanten Systemoperatoren. Gas Connect Austria GmbH als Marktgebietsmanager ist Ihre erste Anlaufstelle und koordiniert den gesamten Registrierungsprozess.Zusätzlich ist eine Mitgliedschaft an der Erdgasbörse am Virtuellen Handelspunkt erforderlich. Die Registrierung an der Erdgasbörse erfolgt direkt über die Central European Gas Hub AG, und nicht über den Marktgebietsmanager.
Zusätzlich ist eine Mitgliedschaft an der Erdgasbörse am Virtuellen Handelspunkt erforderlich. Die Registrierung an der Erdgasbörse erfolgt direkt über die Central European Gas Hub AG, und nicht über den Marktgebietsmanager.
Unabhängig von den o.g. Registrierungen, ist immer direkt die Regulierungsbehörde für die behördliche Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher gem. § 93 GWG 2011 zu kontaktieren, da dies ein behördliches Verfahren und nicht Teil der Registrierung bei den Systemoperatoren ist! Da zahlreiche operative Voraussetzungen mit den oben angeführten Systemoperatoren direkt zu klären sind (Kommunikationstests etc.), wird es in weiterer Folge erforderlich sein, mit diesen Systemoperatoren direkt Kontakt aufzunehmen.
Es wird empfohlen nach der Registrierung beim Marktgebietsmanager parallel mit dem Zulassungsverfahren vor der Regulierungsbehörde zu beginnen, da bestimmte Voraussetzungen im behördlichen Zulassungsverfahren vorab gegenüber den Systemoperatoren zu erfüllen sind.
Gleichzeitig sollten Sie nach Erhalt der jeweiligen Verträge vom Marktgebietsmanager auch Kontakt mit dem Betreiber des Virtuellen Handelspunktes, dem Verteilergebietsmanager (falls Vertragstyp FL+VG oder FL+VG+EKV gewählt) sowie dem Bilanzgruppenkoordinator (falls Vertragstyp FL+VG+EKV gewählt) aufnehmen. Bitte beachten Sie dazu die einschlägigen bundesgesetzlichen Bestimmungen (§ 91 GWG 2011).
Registrierungsprozess beim Marktgebietsmanager
a. Antrag zur Registrierung beim Marktgebietsmanager unter folgendem Link: https://mgm.gasconnect.at/gca_mgm/register.do
Nach vollständigem Ausfüllen des Registrierungsformulars muss ein aktueller Firmenbuchauszug an marktgebietsmanager@gasconnect.at gesendet werden.
b. Nach Akzeptieren der Registrierung muss der Antragsteller mindestens eine Bilanzgruppe (Y-Code) einrichten. Die Registrierung für einen Y-Code erfolgt ebenfalls auf der Marktgebietsmanager-Online Plattform unter folgendem Link https://mgm.gasconnect.at/gca_mgm/eic/add.do
c. Nachdem Sie als Antragsteller den Y-Code erhalten haben, können Sie in der Login Area der Marktgebietsmanager-Online Plattform Ihre Bilanzstruktur einrichten
d. Die Verträge der einzelnen Systemoperatoren werden Ihnen nach Abschluss von Schritt c. automatisch zugesandt. Eine Ausnahme stellt die Registrierung beim Bilanzgruppenkoordinator AGCS dar, denn bevor der Vertrag des Bilanzgruppenkoordinators über die Plattform des Marktgebietsmanagers versandt wird, muss eine Bonitätsprüfung bei der AGCS erfolgreich abgeschlossen werden.
Wenn Sie als Bilanzgruppenverantwortlicher im Marktgebiet Ost auf Fernleitungsebene und eventuell im Verteilergebiet (ohne Endkundenversorgung) tätig werden, so ist der Abschluss folgender Verträge erforderlich:
- Für das Tätigwerden auf Fernleitungsebene („FL“): Vereinbarung mit dem Marktgebietsmanager, dem Betreiber des Virtuellen Handelspunktes und der Erdgasbörse am Virtuellen Handelspunkt
- Für das Tätigwerden auf Fernleitungsebene und im Verteilergebiet ohne Endkundenversorgung („FL+VG“): Vereinbarungen gemäß Punkt 1 und zusätzlich mit dem Verteilergebietsmanager.
- Für das Tätigwerden auf Fernleitungsebene, im Verteilergebiet und mit Endkundenversorgung („FL+VG+EKV“): Vereinbarungen gemäß Punkt 2 und zusätzlich mit dem Bilanzgruppenkoordinator
Gas Connect Austria GmbH
z.Hd. Systemmanagement/Marktgebietsmanagement
Floridsdorfer Hauptstraße 1
A-1210 Wien
e. Der nächste Schritt im Registrierungsprozess ist, die Freigaben von den einzelnen Vertragspartnern zu erhalten.
- Marktgebietsmanager: Kommunikationstest erfolgreich abschließen (Sie werden vom Marktgebietsmanager kontaktiert).
- Freigabe durch den Betreiber des Virtuellen Handelspunktes CEGH:
- CEGH Mitgliedschaft und Sicherheitenhinterlegung
- Mitgliedschaft CEGH Gas Exchange der Wiener Börse
- Mitgliedschaft Clearinghouse, European Commodity Clearing AG (ECC)
- Vertrag Clearing Bank
- Verteilergebietsmanager AGGM: Kommunikationstest erfolgreich abschließen. Sie werden vom Verteilgebietsmanager kontaktiert.
f. Nach Erteilung des positiven Bescheids durch die Regulierungsbehörde müssen Sie mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Werktagen bis zur Ihrer Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Marktgebiet Ost rechnen. Die Zulassung an der CEGH Gas Exchange erfolgt in der Regel zum gleichen Zeitpunkt. Bis dahin kann kein Handel und/oder Ausgleich für Sie als Bilanzgruppenverantwortlicher an der Börse erfolgen. Der Marktgebietsmanager öffnet in jedem Fall nach 3 Werktagen Ihr Konto.
Wichtige Informationen zur Registrierung beim Marktgebietsmanager finden Sie unter folgenden Links:
Informationen zum Bilanzgruppenverantwortlichen im Marktgebiet Ost
inklusive Links zu Informationen „Schritt für Schritt zum BGV“ und der Beantwortung von regelmäßig gestellten Fragen (FAQs)
www.gasconnect.at/de/mark...r/bilanzgruppenverwaltung
inklusive Links zu Informationen „Schritt für Schritt zum BGV“ und der Beantwortung von regelmäßig gestellten Fragen (FAQs)
www.gasconnect.at/de/mark...r/bilanzgruppenverwaltungInfoveranstaltungen des Marktgebietsmanager
Inkl. Präsentationen zur Bilanzgruppenverantwortlichen-Registrierung
www.gasconnect.at/de/mark...veranstaltungen/roadshow2
Inkl. Präsentationen zur Bilanzgruppenverantwortlichen-Registrierung
www.gasconnect.at/de/mark...veranstaltungen/roadshow2Registrierung als Mitglied der Wiener Börse
Zur Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher ist eine Mitgliedschaft am Spotmarkt der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse erforderlich. Die Registrierung erfolgt direkt über die Central European Gas Hub AG
www.cegh.at/registrationZulassung bei der Regulierungsbehörde
Im Zuge der Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher gem. § 93 GWG 2011 sind insbesondere folgende Unterlagen bei der Regulierungsbehörde vorzuweisen:
I. Vereinbarungen: Hier ist aus Gründen der Vereinfachung für den Antragsteller zwischen Marktgebietsmanager und E-Control derzeit vereinbart, dass der Marktgebietsmanager beiderseitig unterschriebene Kopien der erhaltenen Verträge an die E-Control übermittelt. Der Bilanzgruppenverantwortliche hat diese daher nicht zusätzlich bei der E-Control vorzulegen.
II. Zulassungsantrag (siehe nachfolgend)
III. Aktueller Firmenbuchauszug des Antragstellers (juristische Person) bzw. Nachweis über den Hauptwohnsitz (natürliche Person)
IV. Nachweise über das Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen sowie über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen des Antragstellers sowie – im Falle einer juristischen Person – aller Mitglieder des nach außen vertretungsbefugten Organs. Diese Nachweise sind in Form von Erklärungen (Formulare B1 und B2 – siehe nachfolgend) sowie durch Auszüge aus dem Strafregister zu erbringen.
V. Nachweise über die fachliche Eignung zumindest eines Mitgliedes des nach außen vertretungsbefugten Organs, eines persönlich haftenden Gesellschafters oder eines leitenden Mitarbeiters. Die fachliche Eignung ist gegeben, wenn im ausreichenden Maße theoretische und praktische Kenntnisse in der Abwicklung von Gasgeschäften oder einer leitenden Tätigkeit auf dem Gebiet der Gaswirtschaft, insbesondere im Gashandel oder im Betrieb eines Netzes, vorliegen. Dafür sind ausführliche Lebensläufe vorzulegen.
VI. Nachweis, dass der Bilanzgruppenverantwortliche für die Ausübung seiner Tätigkeit als Bilanzgruppenverantwortlicher über das entsprechende Haftungskapital (mindestens 50 000 Euro) verfügt. Unbeschadet davon kann es zu einer auf Grund der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit allenfalls erforderlichen höheren Kapitalausstattung gemäß der unter I. genannten Vereinbarungen kommen. Dies wird anhand des aktuellen, testierten Jahresabschlusses geprüft.
VII. Genehmigter Jahresabschluss/Geschäftsbericht des letzten Jahres
Sollte der Antragsteller über keinen Sitz im Inland verfügen, wird empfohlen, einen Zustellungsbevollmächtigten gem. § 9 Zustellgesetz zu bestellen (Formular B3 – siehe nachfolgend).
Nach positivem Abschluss des Zulassungsverfahrens wird ein Zulassungsbescheid des Vorstands der Energie-Control Austria erlassen, der den betroffenen Systemoperatoren zur Kenntnis gebracht wird.
Der Markteintritt kann jederzeit erfolgen.
Formulare für die Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher bei der Energie-Control Austria
Zulassungsantrag BGV Erdgas
gem. GWG 2011
- Herunterladen: Formular ZulassungsantragBGV Erdgas_GWG 2011.pdf (36,40 kB)
Formular B1 Persönliche Voraussetzungen
für natürliche Personen
- Herunterladen: V02Form pers Voraussetzungen FÜR NATÜRLICHE PERSONEN.pdf (19,00 kB)
Formular B2 Persönliche Voraussetzungen
für juristische Personen
- Herunterladen: V02Form pers Voraussetzungen FÜR JURISTISCHE PERSONEN.pdf (19,00 kB)
B3 Einverständniserklärung (Zustellungsbevollmächtiger)
- Herunterladen: Einverständniserklärung_ZBV_2011.pdf (38,10 kB)
| Checkliste BGV im Marktgebiet Ost über MGM | AT* |
| Prüfung der Benutzerregistrierung durch MGM | 3 |
| Antrag und Freigabe des Y-Codes | 2 |
| Einrichtung der BGV Bilanzstruktur durch den Antragsteller | 2 |
| Erhalt und Rückversand der Verträge vom Antragsteller | 37 |
| Erhalt der gegengezeichneten Verträge vom MGM | 10 |
| Kommunikationstests durch MGM | 14 |
| Freigabe CEGH / Mitgliedschaft Erdgasbörse | 45 |
| Freigabe durch AGGM | 8 |
| Zulassung per Bescheid durch E-Control (nach vollständiger Freigabe durch MGM) | 14 |
| Vorlaufzeit bis zur Freischaltung als Bilanzgruppenverantwortlicher | 3 |
| Durchschnitt Gesamtzeit ( kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) | 91 |
Hinweis: Allgemein gültige Zeitangaben sind praktisch nicht möglich, da der Zulassungsprozess natürlich von der Schnelligkeit der Beibringung der Unterlagen durch Ihr Unternehmen abhängig ist.
Rein rechtlich hat die Regulierungsbehörde ab Vorliegen aller vollständigen Antragsunterlagen gemäß § 93 Abs. 3 GWG 2011 binnen zwei Monaten über die Zulassung zum Bilanzgruppenverantwortlichen zu entscheiden.
Die Empfehlung lautet daher für Bilanzgruppenverantwortliche, möglichst parallele Schritte zu setzen, um die Gesamtzeit der Registrierung zu verkürzen. Als die zeitaufwändigste erforderliche Tätigkeit hat sich in der Praxis die Verhandlungen bzw. der Abschluss einer Vereinbarung mit einer Clearing-Bank herausgestellt.
Rechtliche Grundlagen
§ 90 GWG 2011
§ 91 GWG 2011
§ 93 GWG 2011