<b>Informationspflichten</b>
Informationspflichten
Rechnungen und Informations- und Werbematerial sind transparent und konsumentenfreundlich zu gestalten. Die Komponenten des Systemnutzungsentgelts, Steuern und Abgaben sowie der Preis für Gas müssen immer getrennt ausgewiesen werden. Die Angabe des Energiepreises hat immer in Cent/kWh und unter Angabe eines allfälligen Grundpreises zu erfolgen.Für Kunden, deren Verbrauch nicht mit einem Lastprofilzähler gemessen wird, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen. Die Lieferbedingungen sind in geeigneter Form zu veröffentlichen, wobei auch Mindestinhalte gesetzlich festgelegt werden (Siehe Abschnitt: Allgemeinen Lieferbedingungen).
| Checkliste - Aufbereitung Informationen für Kunden |
| Vertraut machen mit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen |
| Überprüfung des Informationsmaterials auf Entsprechung der gesetzlichen Vorschriften |
| Überprüfung des Werbematerials auf Entsprechung der gesetzlichen Vorschriften |
Hinweis: Der zeitliche Aufwand für die Erfüllung der Informationspflichten hängt immer von den vorhandenen (juristischen) Kapazitäten und den bereits vorhandenen Kenntnissen in Ihrem Unternehmen, insbesondere über die österreichische Gesetzgebung und den österreichischen Gasmarkt, ab.
Rechtliche Grundlagen
§126 Abs 1 und Abs 5 GWG 2011