Registrierung bei der Wechselplattform
Registrierung bei der Wechselplattform
Beim Lieferantenwechsel sowie bei der An- und Abmeldung eines Kunden ist der Austausch von Daten zwischen Lieferanten und Netzbetreibern erforderlich. Dieser Austausch erfolgt nicht bilateral, sondern mittels gesicherter Kommunikation über eine dezentrale Plattform („Wechselplattform“), welche von der Verrechnungsstelle (BKO - Bilanzgruppenkoordinator) betrieben wird.Die einzelnen Prozessschritte sind so ausgelegt, dass diese größtenteils automatisiert beim Netzbetreiber bzw. Lieferanten ablaufen können. Die auszutauschenden Daten werden grundsätzlich verschlüsselt über die Wechselplattform übermittelt. Die jeweiligen Kundendaten werden ausschließlich bei den Netzbetreibern und Versorgern gespeichert. Die Wechselplattform selbst, speichert keine Daten der Kunden. Alle Netzbetreiber und Lieferanten haben sich für die Nutzung der Wechselplattform bei der Verrechnungsstelle zu registrieren und elektronische Schnittstellen gemäß den Vorgaben der Wechselplattform zu installieren und zu betreiben.
Für kleinere Lieferanten (und Netzbetreiber) stellt die Verrechnungsstelle einen sogenannten „Self Storage-Dienst (SeSo)“ zur Verfügung. Mittels des Self-Storage Dienstes können kleinere Marktteilnehmer nach Hochladen der relevanten Wechseldaten über ein Webportal die Wechselprozesse automatisiert abwickeln und müssen so keine Daten-Schnittstelle zu Ihren eigenen IT-Systemen implementieren.
Handlungsanweisung
Als Lieferant haben Sie sich bei der Wechselplattform gemäß Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators (Verrechnungsstelle) zu registrieren um ihre Funktionalitäten nutzen zu können.Mit der Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars für die Registrierung zum ENERGYlink beginnt Ihr Registrierungsprozess. Im Zuge dessen prüft die Verrechnungsstelle ob die Voraussetzungen für Ihre Registrierung als Versorger zum ENERGYlink erfüllt sind.
Antragsformular
für die Registrierung zum ENERGYlink
www.energylink.at/energyl...energylink-v1-0_final.pdfMit Einlangen der Zugangsdaten können Sie die Funktionalitäten des ENERGYlink nutzten.
Die Registrierung zum Self Storage-Dienst (SeSo) kann gemeinsam mit der Registrierung zum ENERGYlink oder danach erfolgen.
Die Registrierungsformulare als Lieferant, Empfängeradresse und alle nötigen Informationen der zu erbringenden Unterlagen finden Sie direkt auf der Website der ENERGYlink unter http://www.energylink.at/de/registrierung/lieferanten_versorger
ENERGYlink
Registrierungsformulare als Lieferant, Empfängeradresse und alle nötigen Informationen
www.energylink.at/de/regi...ung/lieferanten_versorger| Checkliste – Wechselplattform | AT* |
| Vertraut machen mit Prozessen, Regeln, Fristen etc. auf Basis der Wechselverordnung sowie der technischen Dokumentation | |
| Kundendaten entsprechend den Anforderungen zur automatisierten Abfrage bzw Verarbeitung aufbereiten | |
| Registrierung bei der Wechselplattform gemäß AB-BKO | |
| Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) | |
| Optional bei Nutzung des Self Storage: Hochladen der Kundendaten |
Tipps und Hinweise
Für kleinere Unternehmen, die neu auf den Markt eintreten und die in der Anfangsphase nur mit einer geringen Anzahl von Kundenwechseln konfrontiert sind, ist es empfehlenswert die Serviceleistung der Verrechnungsstelle (Self-Storage) zu Abwicklung der Lieferantenwechselprozesse zu verwenden. Damit entfallen aufwendige IT-Implementierungen und Anpassungen. Für einen wachsenden Kundenstock und eine größere Anzahl von Kundenwechsel ist diese Self-Storage Lösung nicht gedacht. Hier empfehlen wir Ihnen rechtzeitig mit den entsprechenden Dienstleistern und IT-Providern in Verbindung zu treten um die eigenen IT-Systeme entsprechend den Regelungen anzupassen. Die Gesamtzeit der Registrierung und Implementierung der Wechseldatenbankdienste hängt ab von Ihren unternehmensinternen IT-Systemen und deren etwaigen Anpassungsbedarf bzw. ob die Self-Storage Lösung für Ihr Unternehmen (zumindest am Anfang) ausreicht.Rechtliche Grundlage
§76 Abs 3 ElWOG 2010Wechselverordnung Strom 2014
Allgemeine Bedingungen für Bilanzgruppenkoordinatoren (AB-BKO)