Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung
Stromlieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern sind gesetzlich verpflichtet, die Primärenergieträgeranteile der Stromerzeugung Ihren Endkunden zur Kenntnis zu bringen (siehe §78. Abs 1 ElWOG 2010). Die Stromkennzeichnung liefert dem Endkunden Informationen über den Versorgungsmix, den Umweltauswirkungen sowie der Herkunft der eingesetzten Nachweise. Stromhändler, die ohne Übernahme eines Kundenstocks eines anderen Lieferanten neu gegründet werden, oder Stromhändler, die erstmals Endverbraucher mit Elektrizität beliefern, haben erst nach Ablauf eines kompletten Wirtschaftsjahres eine Stromkennzeichnung auf der oder als Anhang zur Stromrechnung (Jahresabrechnung) anzuführen.Handlungsanweisung
Die Regulierungsbehörde ist für die Überwachung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung zuständig (§78. Abs 3 ElWOG). Dafür wird jährlich eine Überprüfung von allen relevanten Materialien durchgeführt. Die Überprüfung Ihrer Stromkennzeichnung sowie die Entwertung der dafür nötigen Nachweise finden in der Stromnachweisdatenbank statt.Handbuch zur Stromkennzeichnung
Technische Details und Bedienhinweise
www.e-control.at/portal/p...nzeichnungsbericht_v1_2.pdfKontakt: Stromkennzeichnung@e-control.at
Rechtliche Grundlagen
Richtlinie 2009/28/EG§§ 78 bis 79a ElWOG 2010
StromkennzeichnungsVO
| Checkliste – Stromkennzeichnung | |
|---|---|
| Vorhandene Herkunftsnachweise in Stromnachweisdatenbank entwertet. | |
| Stromkennzeichnungsbericht in Datenbank angelegt. | |
| Stromkennzeichnung an Hand der Daten aus der Stromnachweisdatenbank erstellt. | |
| Musterrechnung und Werbematerial, mit der erstellten Stromkennzeichnung, sowie sonstige Dokumente in der Datenbank hochgeladen. | |
| Stromkennzeichnungsbericht zur Begutachtung frei gegeben. |