Registrierung als Marktteilnehmer gemäß Art. 9 REMIT
Registrierung als Marktteilnehmer gemäß Art. 9 REMIT
Als weitere Grundlage für die Transparenz und Integrität der Strom- und Gasmärkte in der EU wurde 2011 die REMIT Verordnung erlassen. Durch REMIT werden nicht unmittelbar die Lieferung oder Erzeugung von Strom, sondern, in Ergänzung zur Finanzmarktaufsicht, der Handel mit Energiegroßhandelsprodukten überwacht. Diese umfassen Warenverträge zur Versorgung mit und zum Transport von Strom, Gas und deren Derivate.Die REMIT Verordnung sieht umfassende Transparenzverpflichtungen zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel vor, die von den Marktteilnehmern eingehalten werden müssen. Die Begriffsbestimmungen unterliegen einer doppelten Umsetzungsbefugnis: Zum einen werden die Sanktionen und Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden im ElWOG 2010 festgelegt, zum andern besitzt die Kommission die Befugnis noch weitere Durchführungsrechts-akte zur Anpassung der Begriffsbestimmungen und der Transparenzverpflichtungen zu erlassen. Schließlich wurden auch von ACER (Agency of Cooperation for Energy Regulators) Leitlinien zur Anwendung der Begriffsbestimmungen der Verordnung veröffentlicht. Auch ACER stehen im Rahmen von REMIT Überwachungsbefugnisse zu.
Als Marktteilnehmer sind Sie verpflichtet, sich gemäß Artikel 9 (1) REMIT bei der nationalen Regulierungsbehörde in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie Ihren Sitz haben oder ansässig sind, zu registrieren. Falls Sie nicht in der Europäischen Union Ihren Sitz haben oder ansässig sind, müssen Sie sich in dem Mitgliedsstaat registrieren, in dem Sie tätig sind, wenn Sie Transaktionen abschließen, die gemäß Artikel 8 (1) REMIT an ACER zu melden sind. Für diese Registrierung wird mit Beginn 2014 eine Plattform der Regulierungsbehörde für Sie bereitstehen.
Handlungsanweisung
Sie müssen sich als Markteilnehmer gemäß REMIT registrieren. Während der Ablauf der Registrierung selbst bereits definiert ist, ist noch nicht klar geregelt welche Energiegroßhandelsprodukte von den Durchführungsverordnungen umfasst sind und welche Unternehmen daher als Marktteilnehmer gemäß REMIT gelten. Da die Gesetzeswerdung, insbesondere wer als Marktteilnehmer gemäß REMIT-VO zu betrachten ist, noch nicht abgeschlossen ist, empfehlen wir regelmäßig unter den dafür eingerichteten Bereich auf der Website der Regulierungsbehörde die aktuelle Entwicklungen zu beobachten.| Checkliste – REMIT – Registrierung | AT* |
|---|---|
| Registrierung am E-Control Portal durchführen | Max 5 |
| Freischaltung für die REMIT Registrierung und Registrierungsdaten einreichen | |
| 5 Abschnitte der REMIT Registrierungsformulare ausfüllen | Max 5 |
| ACER Code akzeptieren | |
| Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) | 5 |
Rechtliche Grundlage
Artikel 9 (1) REMITArtikel 8 (1) REMIT
ACER (Agency of Cooperation for Energy Regulators) Leitlinien