<i>Variante I: Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher und Registrierung als Stromhändler und Lieferant sowie als Bilanzgruppenverantwortlicher</i>
Variante I: Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher und Registrierung als Stromhändler und Lieferant sowie als Bilanzgruppenverantwortlicher
Handlungsanweisung Variante I
Die Regulierungsbehörde erteilt die Zulassung für die Teilnahme als Bilanzgruppenverantwortlicher am österreichischen Strommarkt. Die Genehmigungsvoraussetzungen hängen von den jeweiligen Landesgesetzen ab. Beachten Sie daher nicht nur die einschlägigen Bestimmungen im Bundesgesetz gem §§ 86f ElWOG 2010, sondern auch die landesgesetzlichen Bestimmungen. Es gibt stellenweise Unterschiede zwischen den Bundesländern. Es empfiehlt sich zudem, mit der Regulierungsbehörde bereits in Vorbereitung zur Antragstellung Kontakt aufzunehmen unter office@e-control.at oder +43 (0)1 24724 0.Voraussetzung für die Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher durch die Regulierungsbehörde ist die erfolgreiche Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher a) beim Bilanzgruppenkoordinator und b) beim Regelzonenführer. Mit beiden sollten Sie ebenfalls frühestmöglich im Vorfeld der Registrierung Kontakt aufnehmen.
Registrierung beim Bilanzgruppenkoordinator
Bilanzgruppenkoordinator im österreichischen Strommarkt (dh. der Regelzone der APG) ist die APCS. Dem Bilanzgruppenkoordinator sind für Ihre Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Wesentlichen folgende Unterlagen zu übermitteln:- aktueller Firmenbuchauszug
- SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
- aktuelle Geschäftsberichte der letzten beiden Geschäftsjahre
- prognostizierter Jahresenergieumsatz der Bilanzgruppe
- den Vertrag firmenmäßig gezeichnet und mehrere Formulare
Der Bilanzgruppenkoordinator wird Ihre Antragstellung auf Vollständigkeit und formelle Fehler prüfen und Sie in seiner Datenbank aufnehmen. Ihre Geschäftsberichte sowie der Auszug aus dem Firmenbuch übermittelt er in weiterer Folge an die Oesterreichische Kontrollbank AG zur Bonitätsprüfung. Weiters haben Sie den Nachweis für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen – in Form von Datentests – zu erbringen.
Die Antragsformulare zur Registrierungsunterlagen und weitere Details finden Sie auf der Webseite des Bilanzgruppenkoordinators unter www.apcs.at/de/registrierung/bilanzgruppenverantwortlicher. Sie können den Bilanzgruppenkoordinator auch einfach per E-Mail office@apcs.at kontaktieren. Die dortigen Mitarbeiter unterstützen Sie gerne beim Registrierungsvorgang.
Sind alle Voraussetzungen zur Registrierung erfüllt, so bekommen Sie als Bilanzgruppenverant-wortlicher die „Green Card“ und ein Exemplar des vom Bilanzgruppenkoordinator gegengezeichneten Vertrags zugesandt. Der Bilanzgruppenkoordinator stellt in weiterer Folge Ihr Datenblatt dem Regelzonenführer (APG) zur Verfügung.
Registrierung beim Regelzonenführer
Sobald der Bilanzgruppenkoordinator Ihr Datenblatt übermittelt hat, können Sie sich für Tests beim Regelzonenführer, der APG, melden (Kontakt: +43 (0) 50320 – 53220).Die Anforderungen für eine Registrierung beim Regelzonenführer sind:
- ein erfolgreicher Datentest für den Versand externer Fahrpläne
- Rücksendung des unterzeichneten Datenübermittlungsvertrages
Weitere Infos finden Sie unter http://www.apg.at/de/markt/strommarkt. Nach erfolgreicher Registrierung beim Regelzonenführer erhalten Sie den gegengezeichneten Datenübermittlungsvertrag.
Zulassung bei der Regulierungsbehörde
Folgende Unterlagen sind bei der Regulierungsbehörde zur Zulassung zum Bilanzgruppenverantwortlichen vorzuweisen:I. Vereinbarungen (Datenübermittlungsverträge)
a) mit dem Bilanzgruppenkoordinator und
b) mit dem Regelzonenführer,
die zur Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben und Verpflichtungen, insbesondere in administrativer und kommerzieller Hinsicht, erforderlich sind.
II. Aktueller Firmenbuchauszug des Antragstellers (juristische Person) bzw. Nachweis über den Hauptwohnsitz (natürliche Person)
III. Nachweise über das Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen sowie über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen des Antragstellers sowie – im Falle einer juristischen Person – aller Mitglieder des nach außen vertretungsbefugten Organs. Diese Nachweise sind in Form von Erklärungen (Formulare B1 und B2) sowie durch Auszüge aus dem Strafregister zu erbringen.
Formular B1
Beiblatt zum Antrag auf Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher für natürliche Personen
www.e-control.at/portal/p...%c3%9crliche personen.pdfFormular B2
Beiblatt über persönliche Ausübungsvoraussetzungen für juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechts für die Ausübung der Tätigkeit als Bilanzgruppenverantwortlicher
www.e-control.at/portal/p... juristische personen.pdfV. Nachweis, dass der Bilanzgruppenverantwortliche für die Ausübung seiner Tätigkeit als Bilanzgruppenverantwortlicher über das entsprechende Haftungskapital (mindestens 50 000 Euro) verfügt, unbeschadet einer auf Grund der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit allenfalls erforderlichen höheren Kapitalausstattung gemäß der unter I. genannten Vereinbarungen. Diese Voraussetzung ist anhand des aktuellen testierten Jahresabschlusses und der Kopie der Garantieerklärung gegenüber der APCS nachzuweisen.
Sollte der Antragsteller über keinen Sitz im Inland verfügen, wird empfohlen, einen Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 9 Zustellgesetz zu bestellen (Formular B3). Ist eine Belieferung von Endverbrauchern beabsichtigt, sollte in jedem Fall ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt werden.
Formular B3
Einverständniserklärung (Zustellungsbevollmächtiger)
www.e-control.at/portal/p...kl%c3%a4rung_zbv_2011.pdfDer Markteintritt kann aus technischen Gründen jeweils nur zum Monatsersten erfolgen.
| Checkliste – Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher | AT* |
|---|---|
| Registrierung bei APCS (inkl. Übermittlung der Unterlagen) mit Aufnahme in APCS Datenbank ist erfolgt | 1** |
| Bonitätsprüfung durch die OeKB wurde vorgenommen | 7-14 |
| Erhalt von BGV Verträgen sowie der Infos zu den zu hinterlegenden Sicherheiten, Rückversand BGV Verträge an APCS, Hinterlegung der Sicherheiten bei OeKB und Ausstellung SEPA-Lastschrift Mandat | 14-21 |
| Erfüllung Zertifikatsanforderung und Datentest bei APCS | 1-7 |
| Abstimmung APCS mit OeKB (ob alle Sicherheiten etc. vorliegen), danach Zusendung Green Card und BGV Vertrag | min 1*** |
| Registrierung (inkl Datentests) bei APG | 1-7 |
| Zulassung mit Bescheid durch E-Control (nach vollständiger Freigabe durch APCS und APG) | 14 |
| Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) | 45 |
** Vorausgesetzt die Registrierungsunterlagen liegen vollständig und richtig ausgefüllt beim BKO vor
*** Vorausgesetzt alle Sicherheiten liegen vor
Hinweise und Tipps
Allgemein gültige Zeitangaben sind praktisch nicht möglich, da der Zulassungsprozess natürlich von der Schnelligkeit der Beibringung der Unterlagen Ihres Unternehmens abhängig ist. Die durchschnittlichen Zeitangaben als Orientierungshilfe wurden unter der Voraussetzung gemacht, dass die Registrierungsunterlagen vollständig und richtig ausgefüllt beim Bilanzgruppenkoordinator, dem Regelzonenführer bzw. der Regulierungsbehörde vorliegen.Die Empfehlung lautet daher für Bilanzgruppenverantwortliche, möglichst parallele Schritte zu setzen, um die Gesamtzeit der Registrierung zu verkürzen und sich bereits im Vorfeld der Registrierung und Zulassung beim Bilanzgruppenkoordinator, dem Regelzonenführer bzw. der Regulierungsbehörde zu melden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 85, 86 und 87 ElWOG 2010Landesgesetze
Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 4