Meldepflichten zu Statistik, Energielenkung und Monitoring
Meldepflichten zu Statistik, Energielenkung und Monitoring
Gegenüber der Regulierungsbehörde und den einzelnen Landesregierungen bestehen Meldepflichten für Stromhändler, Lieferanten von Endkunden bzw. für Bilanzgruppenverantwortliche zur Erfüllung unterschiedlicher Zwecke. Grundsätzlich sind sie als Meldepflichtiger hinsichtlich Ihrer Meldepflicht immer selbst aktiv zu werden.Im Regelfall tritt zu Beginn eines neuen Erhebungsjahres die Regulierungsbehörde an neu am österreichischen Strommarkt registrierte Stromunternehmen, insbesondere Stromhändler, Stromlieferanten bzw. Bilanzgruppenverantwortliche, bezüglich deren jeweiligen (möglichen) Meldepflichten heran und fordert zur Datenmeldung auf. Unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt etwa aufgrund ruhender Aktivitäten nicht meldepflichtig sind, aber später aktiv werden, müssen Ihre Datenmeldungen gegenüber der Regulierungsbehörde selbstständig ab dem Zeitpunkt des "Aktiv-Werdens" aufnehmen.
Handlungsanweisung
Nach der Registrierung und Zulassung am österreichischen Markt wird Ihr Unternehmen von der Regulierungsbehörde zur konkreten Datenmeldung aufgefordert. Die entsprechenden Erhebungsbögen der Regulierungsbehörde finden Sie auf der der Website unter Erhebungen.Betreffend den Meldungen an die Landesregierungen empfiehlt es sich eine Sichtung der Landesgesetze hinsichtlich der Meldepflichten vorzunehmen und bei Unklarheiten sich direkt an die Landesbehörde zu wenden.
| Checkliste – Meldepflichten | |
|---|---|
| Kontaktaufnahme mit der Regulierungsbehörde | |
| Abwarten bis Regulierungsbehörde die konkrete Meldeaufforderung übermittelt | |
| Optional (falls Marktregistrierung früher erfolgte): aktive Wahrnehmung der Meldeverpflichtung gegenüber Regulierungsbehörde | |
| Meldeverpflichtungen aufgrund der Ausführungsgesetzgebung zu § 88 ELWOG 2010 in den Bundesländern klären |
Hinweise und Tipps
Der Zeitaufwand zur Erfüllung Ihrer Meldepflichten ist äußerst variabel je nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens bzw. Ausmaß der Sie betreffenden Erhebungen sowie dem Automatisierungsgrad der Erhebungen in Ihrem Unternehmen.Rechtliche Grundlagen
Meldepflichten der aufgrund von § 88 Abs 2 Z 3 ElWOG 2010 erlassenen LandesgesetzeMeldepflichten der aufgrund von § 92 ElWOG 2010 erlassenen Elektrizitätsstatistikverordnung 2007
Meldepflichten der aufgrund des Energielenkungsgesetzes erlassenen Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2014