Registrierung zum elektronischen Austausch von Netzabrechnungsdaten
Registrierung zum elektronischen Austausch von Netzabrechnungsdaten
Im liberalisierten Energiemarkt hat der Netzbenutzer (Kunde) die Möglichkeit, die Netzrechnungen vom Netzbetreiber an den eigenen Lieferanten übermitteln zu lassen. Damit wird es dem Lieferanten ermöglicht, dem Kunden neben der Energieabrechnung auch die Abrechnung der Netznutzungsentgelte in einer kombinierten/integrierten Rechnung zur Verfügung zu stellen.Um diese Art der Rechnungslegung durch den Lieferanten möglichst effizient zu gestalten, ist es erforderlich, dass der Netzbetreiber dem Lieferanten die Netzabrechnungsdaten, in standardisierter elektronischer (und nicht in Papier-) Form zur Verfügung stellt.
Durch die Einführung der strukturierten elektronischen Übermittlung von Abrechnungsdaten wird der Aufwand für den Prozess der Rechnungslegung bei den Lieferanten die ihren Kunden eine kombinierte (integrierte) Rechnung legen, vereinfacht und eine Automatisierung unterstützt.
Als Übertragungsstandard wurde der internationale, offene Standard Extensible Markup Language (XML) gewählt. Das darauf basierende Datenformat, ebUtilities-Invoice, wird federführend und in enger Abstimmung mit der Regulierungsbehörde von der Branchenvertretung Österreichs Energie entwickelt. Die Regelungen sowie das darauf basierende Datenformat werden im Kapitel 7 der Sonstigen Marktregeln von der Regulierungsbehörde festgelegt.
Die Verwendung der elektronischen Rechnungsübermittlung ist für den Lieferanten optional und muss daher nicht verpflichtend angewandt werden. Es steht dem Lieferanten somit weiterhin die Möglichkeit offen, sofern er eine integrierte Rechnung legt, die Netzabrechnungsinformationen vom Netzbetreiber auf Papier anzufordern.
Handlungsanweisung
Sollten Sie sich für eine integrierte Rechnungslegung gegenüber Ihren Kunden entschieden haben. Ihre IT-Experten sollten sich mit den detaillierten Vorgaben im Kapitel 7 der Sonstigen Marktregeln vertraut machen. Jedenfalls ist die Integration des standardisierten Datenformates ebUtilities-Invoice in Ihre firmeninternen Systeme erforderlich. Weiters sollten Sie mit den betroffenen Netzbetreibern Kontakt aufnehmen, um die technischen Details zu klären. Alle über die Sonstigen Marktregeln Kapitel 7 hinausgehenden Regelungen sind in einem Datenaustauschvertrag bilateral zwischen Netzbetreiber und Lieferant zu vereinbaren. Für technische Fragen zur Implementierung des Formates ist es empfohlen sich an Österreichs Energie, die das Format entwickelt haben zu wenden. Weiterführende Informationen finden Sie unter http://oesterreichsenergie.at/ oder Sie fordern weitere Auskünfte an unter der Kontaktadresse info@oesterreichsenergie.at| Checkliste – Registrierung zum elektronischen Austausch von Netzabrechnungsdaten | |
|---|---|
| Strategische Entscheidung, ob Sie Ihren Kunden eine integrierte Rechnung anbieten werden. | |
| Bei elektronischer Übermittlung: Integration des standardisierten Datenformats ebUtilities-Invoice | |
| Bei elektronischer Übermittlung: Kontaktaufnahme mit Österreichs Energie (optional) und den betroffenen Netzbetreibern um die technischen Details zu klären. | |
| Kontaktaufnahme mit den Netzbetreibern und Antrag auf elektronische Übermittlung der Netzabrechnungsdaten | |
| Abschluss von Zusatzvereinbarungen im Datenaustauschvertrag | |
| Einrichtung im System des Netzbetreibers | |
| Durchschnitt Gesamtzeit |