<i>Variante II: Stromhändler mit Bilanzgruppenzugehörigkeit zu einer bereits bestehenden Bilanzgruppe</i>
Variante II: Stromhändler mit Bilanzgruppenzugehörigkeit zu einer bereits bestehenden Bilanzgruppe
Handlungsanweisung Variante II
Die Variante der Mitgliedschaft bei einer bestehenden Bilanzgruppe ist relativ rasch und einfach ohne Zulassungsprozess bei der Regulierungsbehörde umzusetzen. Das Bilanzgruppenmanagement wird dabei vom Stromhändler als Dienstleistung von einem Bilanzgruppenverantwortlichen in Anspruch genommen. Sie müssen die Mitgliedschaft bilateral mit dem gewünschten Bilanzgruppenverantwortlichen in Form eines Vertrags auf Basis der Allgemeinen Bedingungen vereinbaren.| Checkliste – Mitgliedschaft bei bestehendem Bilanzgruppen | AT* |
|---|---|
| Verhandlung und Vertrag mit gewähltem Bilanzgruppenverantwortlichen | 10 |
| Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) | 10 |
Hinweise und Tipps
Allgemein gültige Zeitangaben sind schwer möglich. Für die Mitgliedschaft als Stromhändler bei einer bestehenden Bilanzgruppe und der Registrierung beim Bilanzgruppenkoordinator, hängt die Dauer bis zur möglichen Geschäftsaufnahme maßgeblich von den Verhandlungen mit dem jeweiligen Bilanzgruppenverantwortlichen ab. Die Einrichtung eines Lieferanten im System des Bilanzgruppenkoordinators kann innerhalb weniger Werktage erfolgen. Zu beachten bleibt, dass der Markteintritt aus technischen Gründen immer zum Monatsersten erfolgt.Rechtliche Grundlagen
§§ 85, 86 und 87 ElWOG 2010Landesgesetze
Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 4