Stromnachweisdatenbank – Registrierung
Stromnachweisdatenbank – Registrierung
Jeder Stromlieferant, der in Österreich Endkunden beliefert, erhält aufgrund eines Verteilschlüssels eine bestimmte Menge an Stromnachweisen aller geförderten Ökostrom-Anlagen von der OeMAG auf sein Lieferantenkonto zugewiesen. Stromnachweise von nicht geförderten (Ökostrom-) Anlagen können, wenn der zuständige Netzbetreiber die Erzeugungsmengen in die Stromnachweis-Datenbank eingibt, vom Anlagenbetreiber dem Stromlieferanten elektronisch auf sein Konto überwiesen werden. Die gesamte Abwicklung findet auf der Website der Österreichischen Stromnachweisdatenbank: https://www.stromnachweis.at statt.Die Nachweise können vom Lieferanten dann entweder für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden (siehe Kapitel Stromkennzeichnung) oder auf das Konto eines anderen Stromlieferanten bzw. -händler weiter transferiert werden.
Handlungsanweisung
Ablauf der Registrierung in der Stromnachweisdatenbank
1. Onlineregistrierung für Benutzerkonto „Stromlieferant“: https://www.stromnachweis.at/stammdaten_unternehmen_registrieren.asp2. Direkt nach der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail, darin wird Ihnen Ihre Benutzerkennung für das LOGIN mitgeteilt.
3. Per Post erhalten Sie ein Sicherheitskuvert mit Ihrem Passwort und PIN.
4. Mit Ihren Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) können Sie sich nun als Stromlieferant in die Stromnachweisdatenbank einloggen.
Informationen über die Aufgaben des Stromlieferanten in der Datenbank finden Sie in den
Benutzerhandbüchern auf der Homepage (Allgemeiner Teil und Anhang C):
Kontakt: stromnachweis@e-control.at sowie +43 (0)1 24724-0
| Checkliste – Stromnachweisdatenbank | AT* |
|---|---|
| Vertraut machen mit den Inhalten des Benutzerhandbuchs | 1 |
| Benutzerkonto eröffnen | 0,25 |
| Formular in Onlineregistrierung ausfüllen | 0,1 |
| Abwarten Erhalt der Zugangsdaten | 3-5 |
| Administration der HKNs | |
| Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) |
Rechtliche Grundlage
§ 10 ÖkostromG§§ 78 bis 79a ElWOG 2010