<b>Registrierung als Marktteilnehmer gemäß Art. 9 REMIT</b>
Registrierung als Marktteilnehmer gemäß Art. 9 REMIT
Als weitere Grundlage für die Transparenz und Integrität der Strom- und Gasmärkte in der EU wurde 2011 die REMIT Verordnung erlassen. Durch REMIT werden nicht unmittelbar die Lieferung oder Förderung von Gas, sondern, in Ergänzung zur Finanzmarktaufsicht, der Handel mit Energiegroßhandelsprodukten reguliert. Diese umfassen auf einer allgemeinen Ebene Warenverträge zur Versorgung mit und zum Transport von Strom und Gas und deren Derivate. Die REMIT Verordnung sieht umfassende Transparenzverpflichtungen zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel vor, die von den Marktteilnehmern eingehalten werden müssen. Diese Begriffsbestimmungen unterliegen aber noch einer doppelten Umsetzungsbefugnis: Zum einen werden die Sanktionen und Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden im GWG 2011 festgelegt, zum andern besitzt die Kommission die Befugnis noch weitere Durchführungsrechtsakte zur Anpassung der Begriffsbestimmungen und der Transparenzverpflichtungen zu erlassen. Außerdem wurden auch von ACER (Agency of Cooperation for Energy Regulators) Leitlinien zur Anwendung der Begriffsbestimmungen der Verordnung veröffentlicht. Auch ACER stehen im Rahmen von REMIT Überwachungsbefugnisse zu.
Als Marktteilnehmer sind Sie verpflichtet gemäß Artikel 9 (1) REMIT bei der nationalen Regulierungsbehörde in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie ihren Sitz haben oder ansässig sind, zu registrieren. Falls Sie nicht in der Europäischen Union Ihren Sitz haben oder ansässig sind, müssen Sie sich in dem Mitgliedsstaat registrieren, in dem Sie tätig sind, wenn Sie Transaktionen abschließen, die gemäß Artikel 8 (1) REMIT an ACER zu melden sind. Für diese Registrierung wird mit Beginn 2014 eine Plattform der Regulierungsbehörde für Sie bereitstehen.
Handlungsanweisung
Sie müssen sich als Markteilnehmer gemäß REMIT registrieren. Während der Ablauf der Registrierung selbst bereits definiert ist, ist noch nicht klar geregelt welche Energiegroßhandelsprodukte von den Durchführungsverordnungen umfasst sind und welche Unternehmen daher als Marktteilnehmer gemäß REMIT gelten. Da die Gesetzeswerdung noch nicht abgeschlossen ist, empfehlen wir, regelmäßig unter den dafür eingerichteten Bereich auf der Website der Regulierungsbehörde die aktuelle Entwicklungen zu beobachten.| Checkliste - REMIT – Registrierung | AT* |
| Registrierung am E-Control Portal durchführen | min 5 |
| Freischaltung für die REMIT Registrierung und Registrierungsdaten einreichen | |
| 5 Abschnitte der REMIT Registrierungsformulare ausfüllen | min 5 |
| ACER Code akzeptieren | |
| Durchschnitt Gesamtzeit (Prozesse eventuell parallel) | 5 |
TIPP: CEGH betreibt eine REMIT-Plattform, die es Marktteilnehmer erleichtern soll, den Verpflichtungen gemäß REMIT nachzukommen: http://www.cegh.at/cegh-remit-platform
Rechtliche Grundlage
Artikel 8 (1) REMIT
Artikel 9 (1) REMIT
ACER (Agency of Cooperation for Energy Regulators)-Leitlinien