<b>Teilnahme am Bilanzgruppensystem (allgemein)</b>
Teilnahme am Bilanzgruppensystem (allgemein)
Jeder Netzbenutzer in Österreich muss eine Mitgliedschaft in einer Bilanzgruppe haben oder muss eine eigene Bilanzgruppe bilden (vgl. § 90 Abs. 1 GWG 2011). Um am Bilanzgruppensystem teilzunehmen, haben daher Gashändler grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Zulassung und Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher (d.h. eigene Bilanzgruppe bilden)
- Beitritt zur Bilanzgruppe eines bereits zugelassenen Bilanzgruppenverantwortlichen
Die Zulassung und Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher ist aufwendiger und mit größerem administrativem, technischem und finanziellem Aufwand verbunden als der Beitritt in eine bereits zugelassene Bilanzgruppe. Jeder Bilanzgruppenverantwortliche (BGV) kann Bilanzgruppen gründen und hat diese gegenüber den anderen Marktteilnehmern und Systemoperatoren (Marktgebietsmanager, Betreiber des Virtuellen Handelspunktes, Erdgasbörse am Virtuellen Handelspunkt, Verteilergebietsmanager, Bilanzgruppenkoordinator) zu vertreten.
Im Marktgebiet Ost hat sich ein Antragsteller zur Registrierung beim Marktgebietsmanager (MGM) mittels eines One-Stop-Shop-Verfahrens zu registrieren. Gleichzeitig hat er sich zur behördlichen Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher an die Regulierungsbehörde gemäß § 93 GWG 2011 zu wenden.
In den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg ist eine Zulassung zum Bilanzgruppenverantwortlichen ohne Versorgung von Endkunden und somit die Geschäftstätigkeit als reiner Gashändler für die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg im Marktmodell nicht vorgesehen.