Teilnahme am Bilanzgruppensystem (allgemein)
Teilnahme am Bilanzgruppensystem (allgemein)
Um in Österreich als Stromhändler tätig werden zu können, ist die Mitgliedschaft in einer Bilanzgruppe Voraussetzung, womit die Netzbenutzung für die physikalische Lieferung Ihrer Großhandels- und/oder Endkundenprodukte gewährleistet wird. Jede Bilanzgruppe wird durch einen Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) gegenüber dem Bilanzgruppenkoordinator (Verrechnungsstelle) und dem Regelzonenführer vertreten.Grundsätzlich haben Stromhändler zwei Möglichkeiten, am Bilanzgruppensystem teilzunehmen:
- Variante I: Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher (d.h. eigene Bilanzgruppe bilden) und Registrierung als Stromhändler und als Bilanzgruppenverantwortlicher
- Variante II: Registrierung als Stromhändler mit Bilanzgruppenzugehörigkeit zu einer bereits bestehenden Bilanzgruppe.
Die Registrierung und Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher (Variante I) ist aufwendiger und mit größerem administrativem, technischem und finanziellem Aufwand verbunden, als die Registrierung als Stromhändler mittels Beitritt zu einer bereits bestehenden Bilanzgruppe. Etwaige Nachteile der Variante II aus Sicht des Stromhändlers sind die geringere Eigenständigkeit und die Tatsache, dass der Bilanzgruppenverantwortliche gewisse Einblicke in Ihre Geschäftstätigkeit als Stromhändler (Bezugswege, Abgabemengen, …) erhält. Anzumerken ist, dass Stromhändler keinen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft in einer bestehenden Bilanzgruppe haben.
Möchten Sie sich nicht einer bereits bestehenden Bilanzgruppe anschließen, haben Sie sich sowohl als Bilanzgruppenverantwortlicher als auch als Stromhändler bei der Verrechnungsstelle zu registrieren. Zudem müssen Sie eine Zulassung durch die Regulierungsbehörde als Bilanzgruppenverantwortlicher § 86 Abs. 5 ElWOG 2010 iVm gemäß Landesgesetze erlangen. Die Zugehörigkeit eines Stromhändlers zu einer Bilanzgruppe wird vom Bilanzgruppenkoordinator (BKO) zentral verwaltet.