Verpflichtungen gemäß REMIT
Verpflichtungen gemäß REMIT
Als Markteilnehmer gemäß REMIT haben Sie während Ihrer Geschäftstätigkeit Melde- und Veröffentlichungspflichten einzuhalten. Im Wesentlichen handelt es sich hier um folgende Inhalte bzw. Tatbestände:Meldepflichten von Transaktionsdaten aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-VO) bzw. deren Durchführungsverordnungen (noch nicht in Kraft).
Meldepflicht von Transaktionsdaten gemäß der Verordnung nach § 25a Abs. 2 E-ControlG.
Veröffentlichung von Insider-Informationen aufgrund Art 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-VO) und Mitteilungspflicht an die E-Control gem § 10a GWG 2011.
Handlungsanweisung
Hinsichtlich seiner Melde- und Publikationspflichten hat der Markteilnehmer grundsätzlich immer selbst aktiv zu werden. Da die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere für welche Energiegroßhandelsprodukte die Regelungen von REMIT gelten und welche Unternehmen daher als Marktteilnehmer gemäß REMIT anzusehen sind, noch nicht endgültig beschlossen sind, empfehlen wir regelmäßig unter den dafür eingerichteten Bereich auf der Website der Regulierungsbehörde: http://www.e-control.at/de/projekte aktuelle Entwicklungen zu beobachten. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich an folgende Kontaktadresse wenden remit@e-control.at.Tipps und Hinweise
Zeitaufwand zur Erfüllung der REMIT-Verpflichtungen ist äußerst variabel - je nach Umfang Ihrer Geschäftstätigkeit sowie Automatisierungsgrad in Ihrem Unternehmen.Rechtliche Grundlagen
Artikel 9 (1) REMITArtikel 8 (1) REMIT
§ 10a ElWOG 2010
§ 25a Abs. 2 E-ControlG.