Was tue ich, wenn mein Lieferant kündigt oder insolvent ist?
Was tue ich, wenn mein Lieferant kündigt oder insolvent ist?
Vielleicht haben Sie schon einmal erlebt, dass Ihr Energieanbieter Ihren Strom- oder Gasliefervertrag gekündigt hat, um die Vertragskonditionen zu ändern - z.B., um den Preis zu erhöhen - und der Kündigung gleich ein teureres Angebot beigelegt war. Es kann aber auch vorkommen, dass sich Ihr Lieferant aus dem Geschäft zurückzieht, das Liefergebiet einschränkt oder, in seltenen Fällen, in Insolvenz geht. Je nachdem, aus welchem Grund Ihr Energieliefervertrag gekündigt wurde, bieten sich für Sie unterschiedliche Möglichkeiten.
1. Ihr Energielieferant kündigt Ihren Vertrag, um Ihnen ein neues Angebot zu machen oder weil er sein Liefergebiet einschränkt
Wenn Sie von Ihrem Lieferanten ein neues Angebot erhalten, müssen Sie dieses nicht annehmen, sondern können entscheiden, ob Sie die Konditionen akzeptieren möchten oder nicht. Sie können das neue Angebot mit Angeboten in unserem Tarifkalkulator vergleichen und gegebenenfalls bei einem anderen Lieferanten einen neuen Vertrag abschließen.
Wenn Ihr Lieferant das Liefergebiet einschränkt, erhalten Sie von diesem Lieferanten kein neues Angebot und müssen sich nach einem neuen Lieferanten bzw. neuen Angeboten umsehen. Werden Sie in jeden Fall so schnell wie möglich aktiv! Es gibt keinen Grund zu warten! Vergleichen Sie die Angebote im Tarifkalkulator und schließen Sie online einen Vertrag ab.
Wenn Sie nichts unternehmen, läuft Ihr alter Vertrag nach einer Kündigungsfrist von acht Wochen aus, ohne dass Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Danach kann Ihnen der Strom bzw. das Gas abgeschaltet werden.
2. Ihr Energielieferant kündigt, weil er keine Haushaltskund:innen mehr mit Energie versorgt
Auch in diesem Fall gilt: Werden Sie aktiv und suchen Sie sich einen neuen Lieferanten! Wenn Sie das nicht tun, werden Sie im Fall von Strom nach dem Auslaufen des alten Vertrages noch drei Monate automatisch von jenem Lieferanten beliefert, der in Ihrem Netzbereich die meisten Haushaltskund:innen versorgt. Wenn Sie sich bis zum Ende dieser Zeit keinen neuen Lieferanten gesucht haben, kann Ihnen der Strom abgeschaltet werden.
Bei Gas gibt es die automatische Zwischenlösung für drei Monate nicht. Achten Sie darauf, sich vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Lieferanten zu suchen, andernfalls droht auch hier die Abschaltung.
3. Ihr Energielieferant ist insolvent
Wenn ein Lieferant in Insolvenz geht, teilen wir den betroffenen Kund:innen einen Ersatzlieferanten zu. Der neue Lieferant wird durch ein gesetzlich vorgesehenes Losverfahren ausgewählt, damit alle Lieferanten die gleiche Chance haben, Kund:innen zugeteilt zu bekommen.
Dazu müssen Sie als Kunde bzw. Kundin des insolventen Lieferanten nichts unternehmen. Der Ersatzlieferant muss Sie über die Belieferung informieren und zu seinen Standardtarifen und Konditionen beliefern.
Sie müssen jedoch nicht beim Ersatzversorger bleiben, sondern können jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist kündigen und zu einem anderen Lieferanten bzw. einem anderen Angebot wechseln.
Tipp: Lesen Sie zu dem Zeitpunkt, ab dem ein neuer Energiepreis gilt, Ihren Zählerstand selbst ab und geben Sie diesen kostenlos Ihrem Netzbetreiber bekannt. Ihr Netzbetreiber muss – außer Sie haben einen Smart Meter – nur jährlich und in bestimmten Fällen nur alle drei Jahre Ihren Zählerstand ablesen. Zwischen den Zeitpunkten der Ablesung wird Ihr Zählerstand anhand von Durchschnittswerten rechnerisch ermittelt. Wenn Sie Ihren Zählerstand selbst ablesen, kann Ihr Verbrauch bei einem neuen Vertrag mit neuen Preiskonditionen, zu dem jeweiligen Tarif genau abgerechnet werden.
Weitere Informationen zur Kündigung und Insolvenz des Lieferanten finden Sie auf unserer Website: https://www.e-control.at/fragen-und-antworten-bei-insolvenz-eines-anbieters