Konsultation der TOR Stromerzeugungsanlagen Version 1.3
Konsultation der TOR Stromerzeugungsanlagen Version 1.3
Die TOR Stromerzeugungsanlagen (vormals TOR Erzeuger), mit denen technische und organisatorische Regeln für Stromerzeugungsanlagen festgelegt werden, wurden seit ihrer letzten Überarbeitung im April 2022 nun wieder überarbeitet.
Der Entwurf der TOR Stromerzeugungsanlagen Version 1.3 beinhaltet redaktionelle Überarbeitungen, Klarstellungen sowie Änderungen bei technischen Anforderungen:
- Anpassungen gemäß Aktionsplan Netzanschluss:
- Harmonisierung der Anforderungen für Netztrenn- bzw. Umschalteinrichtungen.
- Anpassung der lokalen Blindleistungsregelung
- Vereinfachung der Konformitätsnachweise
- Klarstellung zu Stromerzeugungsanlagen unterschiedlicher Eigentümer.
- Klarstellung in Kapitel 4 Netzanschlussverfahren und relevante Unterlagen
Hier wurde die Bestimmung der Maximalkapazität klargestellt und die Mindestinhalte gemäß END-VO 2012 – Novelle 2014 angepasst.
- Weitere Anpassungen ergeben sich aus Studie „Anschluss erneuerbare Energien“ im Auftrag des Klima- und Energiefonds und den dazu bereits stattgefundenen Workshops. Die Überarbeitung erfolgte in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit Oesterreichs Energie/Sparte Netze.
Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 18. März 2024 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die Stellungnahmen im Anschluss ebenfalls hier veröffentlicht werden sollen, sofern Sie der Veröffentlichung nicht widersprechen (bitte achten Sie daher auf allfällige Disclaimer in Ihren E-Mails).