Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen
Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen
Nachfolgend beantworten wir einige der häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit Kleinsterzeugungsanlagen. Kleinsterzeugungsanlagen sind zum Beispiel kleine Photovoltaikanlagen, die auch als Balkonkraftwerke, Balkon-PV-Anlagen, Mini-PV-Anlagen oder als Plug-In-PV bezeichnet werden.
Was sind Kleinsterzeugungsanlagen?
Stromerzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 800 W beträgt (vgl. §7 (1) Z 32a ElWOG 2010, z.B. Mini-PV-Anlagen für den Balkon.
Braucht es für Kleinsterzeugungsanlagen eine Genehmigung des Netzbetreibers?
Nein. Es braucht aber eine Verständigung des Netzbetreibers bzw. Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme (vgl. TOR Erzeuger Typ A).
Stromerzeugungsanlagen größer 800 W (0,8 kW) und kleiner als 20 kW sind dem zuständigen Netzbetreiber anzuzeigen, ab 20 kW ist ein Antrag zu stellen.
Müssen Kleinsterzeugungsanlagen die gleichen technischen Anforderungen für den Netzanschluss erfüllen wie andere Stromerzeugungsanlagen?
Nein. Von vielen Anforderungen sind sie ausgenommen (vgl. TOR Erzeuger Typ A). Einige Anforderungen bleiben aber bestehen, vor allem muss eine selbsttätig wirkenden Freischaltstelle als Entkupplungseinrichtung vorhanden sein.
Es ist darauf zu achten, dass der Verkäufer einen entsprechenden Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle vorlegt. Die Anforderungen der TOR, insb. TOR Erzeuger Typ A, müssen erfüllt werden.
Wird ein eigener Zählpunkt benötigt bzw. muss ein Vertrag über die Stromabnahme abgeschlossen werden?
Nein. Kleinsterzeugungsanlagen sind von diesen Anforderungen ausgenommen (§66a ElWOG 2010)
Kleinsterzeugungsanlagen werden oft auf der Lastseite eines Stromkreises angeschlossen, was ist besonders zu beachten?
Eine fachbezogene Überprüfung der Elektroinstallation kann erforderlich sein, z.B. bei alten Installationen. Es muss eine der Leistung der Kleinsterzeugungsanlage entsprechende Reserve der Strombelastbarkeit der Leitungen, über den Bemessungsstrom des Leitungsschutzes (Sicherung) hinaus, geben.