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Begutachtungsentwürfe
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Begutachtungsentwurf Gas Sonstige Marktregeln Kapitel 2 und 4 - Novelle 2021
Mit dem vorliegenden Marktregelentwürfen sollen ab 4.10.2021 analog zu Strom einheitliche Prozesse und Formate für den Versand von Energiedaten zwischen den Marktpartnern verwendet werden. Hierbei soll in einigen Bereichen der Marktkommunikation vom bisher noch verwendeten MSCONS-Format auf das EDA-Format XML Consumption Record umgestellt werden.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 24. September 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Begutachtungsentwurf Strom Sonstige Marktregeln Kapitel 6 - Novelle 2021
Mit dem vorliegenden Marktregelentwurf sollen ab 4.10.2021 unabhängig von DeviceType und Art des Messgerätes (Smart Meter, mechanischer/elektronischer Zähler, Lastprofilzähler) einheitliche Prozesse und Formate für den Versand von Energiedaten für die einzelnen Zählpunkte zwischen den Marktpartnern verwendet werden. Hierbei soll in einigen Bereichen der Marktkommunikation vom bisher noch verwendeten MSCONS-Format auf das EDA-Format XML Consumption Record umgestellt werden.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 24. September 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Begutachtungsentwurf Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 - Novelle 2021
Nachfolgend finden Sie den Begutachtungsentwurf der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 – Novelle 2021 mit den dazugehörigen Erläuterungen.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Inkrafttreten des neuen Bilanzierungsmodells um ein Jahr auf den 1. Oktober 2022 verschoben. Analog dazu wird auch das Inkrafttreten der Bestimmungen zur Abrechnung mit Ist-Brennwerten um ein Jahr auf den 1. Jänner 2024 verschoben. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung des Prozesses für die Optierung eines Endverbrauchers mit Lastprofilzähler von der Allokation als Tagesband zu einer Allokation als stündliches Profil, eine Konkretisierung des angemessenen Zeitraums für Nachverrechnungen im Clearing, Konkretisierungen der Informationsflüsse zwischen Marktteilnehmern sowie Ergänzungen der Übergangsbestimmungen.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 12. August 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom Kapitel 10 V3.3
Das Kapitel 10 der Sonstigen Marktregeln (SoMa) regelt die Informationsübermittlung von Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern sowie die Grundsätze des 1. und 2. Clearings. Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SoMa Kapitel 10 Version 3.3 in zwei Ausführungen zum Download. Einmal im Änderungsmodus samt Kommentaren zu der aktuellen und gültigen Version und einmal ohne hervorgehobene Änderungen.
Allfällige Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 12. Juli 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu senden. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie dies bitte in Ihrer Stellungnahme an.
Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom und Gas Kapitel 5 Ver. 2.0
Das Kapitel 5 der Sonstigen Marktregeln (SoMa) regelt die Erstellung, Änderung und Veröffentlichung der Technischen Dokumentationen, die zur Umsetzung der elektronischen Marktkommunikation über die EDA- Plattform erforderlich sind. Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SoMa Kapitel 5 Version 2.0 in zwei Ausführungen zum Download. Einmal im Änderungsmodus und mit Kommentaren zu der aktuellen und gültigen Version und einmal „clean“, ohne hervorgehobene Änderungen und Kommentare.
Am 12. Februar 2021 fand ein Webinar der E-Control zu diesem Thema stattfinden. Damit wollten wir Interessierten bzw. Stakeholder die Änderungen vorstellen, begründen und einen leichteren Zugang zum Thema ermöglichen.
Allfällige Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf waren spätestens bis zum 28.02.2021 einzubringen. Die Stellungnahmen finden Sie nachfolgend hier veröffentlicht.
Konsultationsentwurf Sonstigen Marktregeln Strom und Gas Kapitel 5 Ver. 2.0 (0,2 MB)
- Vergleichsversion im Änderungsmodus mit Kommentaren
Präsentation zum Webinar "Konsultation Sonstige Marktregeln Kapitel 5 V2.0" (0,5 MB)
- E-Control, 12.02.2021
Präsentation zum Webinar "Konsultation Sonstige Marktregeln Kapitel 5 V2.0" (3,0 MB)
- oesterreichs energie, 12.02.2021
Begutachtungsentwurf Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 – 2. Novelle 2021
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden obligatorische Mindestaufschläge zum Netznutzungsentgelt für neu zu schaffende Kapazität am Einspeisepunkt Reintal („Projekt CZATi“) festgelegt. Die durch das Projekt neu zu schaffenden Kapazitäten sollen in der Auktion für Jahreskapazität im Juli 2022 angeboten werden.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 24. September 2021 an die E-Mail Adresse tarife@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Begutachtungsentwurf Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – 2. Novelle 2021
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden die sog. „Ortsnetztarife“ für teilnehmende Netzbenutzer einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft erstmals bestimmt.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 22. September 2021 an die E-Mail Adresse tarife@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Konsultationsentwurf der SOGL Datenaustausch-V
Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SOGL Datenaustausch-V nebst Erläuterungen sowie ein Informationsblatt über den Regelungskontext der Verordnung.
Allfällige Stellungnahmen sind spätestens bis zum 30. April 2021 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu senden. Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen an dieser Stelle veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie dies bitte in Ihrer Stellungnahme an.
Konsultationsentwurf SOGL Datenaustausch-V (0,1 MB)
- Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen Anforderungen für den Datenaustausch (SOGL Datenaustausch-V)
Am 26. April 2021 hat ein Webinar der E-Control zu diesem Thema stattgefunden, um Interessierten bzw. Stakeholder den Entwurf vorzustellen und einen leichteren Zugang zum Thema zu ermöglichen.
Päsentation des Webinars (0,3 MB)
- zum Herunterladen