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Die Pläne unseres neuen Vorstandsduos

 

Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M und Prof. DI Dr. Alfons Haber, MBA

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Am 25. März 2021 hat unser neues Vorstandsduo, Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch, seinen Dienst angetreten. Die kommenden Jahre werden entscheidend dafür sein, das Ziel der 100%igen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Das bringt auch für uns als Regulierungsbehörde neue Aufgaben und Herausforderungen mit sich. Im Folgenden wollen wir einige Themen und Schwerpunkte vorstellen, die in der fünfjährigen Funktionsperiode unseres neuen Vorstandsduos essenziell sein werden.

Gesetze als Grundlage

Einige neue Gesetze stehen derzeit vor der Umsetzung, weitere kommen in naher Zukunft dazu. Die Regierungsvorlage zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird gerade im Parlament diskutiert und wir rechnen mit einer baldigen Implementierung. Kern des EAG ist die Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie und eine Umstellung des Fördermechanismus – mehr Markt bei der Vergabe der Fördermittel und beim Absatz der Energie ist die Devise. Damit sollte auch das 100%-Strom aus Erneuerbaren-Ziel bis 2030 realisiert werden. Das neue Gesetz hat große Auswirkungen auf unser Kerngeschäft und unsere Aktivitäten. Dazu zählen Themen wie Wettbewerb, neue Marktmodelle, Netzanschluss, Stromkennzeichnung und Regulatory Sandboxes. 

Auch ein neues Energieeffizienzgesetz, mit dem die Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt wird, ist in Ausarbeitung. Die genauen Details dazu sind gerade in Diskussion.

Wettbewerb bleibt unser zentrales Anliegen 

Der Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt in Österreich ist in den letzten Jahren immer mehr in Bewegung gekommen und den Wettbewerb weiter auszubauen bleibt eines unserer zentralen Anliegen. Durch die im EAG vorgesehenen Energiegemeinschaften wird es hier zu einem neuerlichen Aufschwung kommen. In dem Zusammenhang ist es wichtig, die Rollen der neuen Marktteilnehmer genau zu definieren und einen regulatorischen Rahmen zu schaffen. Damit der Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten weiter gestärkt werden kann, werden wir ein laufendes Marktmonitoring und eine vertiefte Beobachtung der neuen Energiemärkte durchführen. 

Versorgungssicherheit bleibt Top-Thema

Wir werden uns in den nächsten Jahren sehr damit beschäftigen, was zu tun ist, damit wir uns auch künftig auf die sichere Versorgung mit Energie verlassen können. Hier stehen verschiedene Themen im Fokus, die es zu bearbeiten gilt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Umsetzung der Netzreserve NEU liegt im gesetzlich vorgegebenen Zeitplan und ist bereits so weit fortgeschritten, dass wir davon ausgehen können, im Herbst ausreichend kontrahierte Kraftwerke zu haben, damit das Übertragungsnetz weiterhin stabil betrieben werden kann. Das Neue besteht darin, dass nun erstmals gleichberechtigt auch Verbraucher, kleinere Produzenten und gewisse geografisch definierte ausländische Produzenten zur Netzstabilisierung in Österreich beitragen können. 

Der österreichische „Erzeugungspark“ ist sehr gut aufgestellt. Viele unterschiedliche Kraftwerke – verteilt über Österreich – tragen zu jeder Sekunde zur hohen Versorgungssicherheit bei. Aufgrund der Nutzung der erneuerbaren Energien ist es wichtig, die Energie regional verteilt in Österreich zu erzeugen, zu speichern und über das Nutzerverhalten der Kunden jederzeit verfügbar über ganz Österreich bereitzustellen. Deswegen kommt den Netzen eine besondere Bedeutung zu. Die Investitionen in die Netze in Österreich waren aufgrund des regulatorischen Rahmens schon bisher gut planbar und wir werden darauf achten, auch zukünftig bedarfsgerechte Ausbaumaßnahmen zu gewährleisten.

Neue Tarifstruktur wird noch transparenter

In den letzten 20 Jahren hat es zahlreiche Änderungen im Energiemarkt gegeben, die sich auch in der künftigen Struktur der Netztarife wiederfinden müssen. Wir haben diese Entwicklungen bereits vor Jahren erkannt und beschäftigen uns seit Langem – das bereits bekannte Stichwort Tarife 2.1 – mit der Umgestaltung der Netzentgeltstruktur für den Strombereich. Wir gehen davon aus, dass es nach dem Abschluss des aktuell diskutierten EAG-Gesetzespakets in absehbarer Zeit zu einer entsprechenden Umsetzung einer neuen Tarifstruktur auch durch gesetzliche Änderungen kommen kann. 

Regulierungssysteme Strom- und Gas-Netzbetreiber

Im vergangenen Jahr wurde das Regulierungssystem für Gas-Fernleitungsnetzbetreiber für die Jahre 2021 bis 2024 festgelegt. Hier wird in absehbarer Zeit keine wesentliche Änderung zu verzeichnen sein. Allerdings läuft mit Ende 2022 das aktuelle Regulierungssystem für Gas-Verteilernetzbetreiber aus. Jenes für Stromverteilernetzbetreiber ein Jahr später. Wie die geänderten Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft in den Regulierungssystemen berücksichtigt wird, ist eine unserer wesentlichen Aufgaben für die kommenden Monate und auch Jahre. 

Auch der Gasmarkt muss erneuerbar und grün werden

Mit der Umsetzung des EAG wird im Gasbereich wird damit ein wichtiger Schritt für die Förderung und den Netzanschluss für Erzeugungsanlagen von erneuerbaren Gasen gesetzt. Mit der Einführung der Gaskennzeichnung und der Möglichkeit der Brennwertverfolgung zu einer verbesserten Abrechnung sind weitere Grundlagen für die Integration erneuerbarer Gase in die bestehende Gasinfrastruktur geschaffen worden. 

Potenzial von Wasserstoff nutzen

Neben Biomethan, das Großteils lokal oder regional erzeugt und verbraucht wird, soll Wasserstoff – basierend auf der Erzeugung aus regenerativem Strom – eine maßgebliche Rolle zur Erreichung der Klimaziele zukommen. Derzeit wird der Aufbau einer europäischen und weltweiten Wasserstoffwirtschaft intensiv diskutiert. Eine Rolle spielen dabei unter anderem auch die Erzeugungsmöglichkeiten in Österreich und der Import von Wasserstoff. Einige EU-Länder haben bereits weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung dieser Entwicklung angekündigt, auch die ersten rechtlichen Regelungen sind auf dem Weg.