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Gaskennzeichnung: Transparenz für Gaskundinnen und -kunden jetzt verpflichtend

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden im Juli 2021 auch Neuerungen zur Gaskennzeichnung auf Schiene gebracht. Was bisher freiwillig war, ist nun verpflichtend. Lieferanten, die österreichische Endkundinnen und -kunden mit Gas beliefern, müssen ab dem Jahr 2023 (für das Kalenderjahr 2022) verpflichtend eine Gaskennzeichnung durchführen. Für die Details zur Gaskennzeichnung wurde von uns auch die Gaskennzeichnungsverordnung novelliert und im Februar 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die operativen Kernelemente

Wie den Ausführungen aus dem EAG 2021 zu entnehmen ist, ist ausschließlich die Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control der Dreh- und Angelpunkt für Herkunftsnachweise und die Gaskennzeichnung. Für die Ausstellung, die Überwachung der Übertragung und der Entwertung der Herkunftsnachweise werden wir als zuständige nationale Stelle benannt. Wir garantieren damit ein sicheres, transparentes und betrugssicheres System. Die Erfahrung aus 20 Jahren Stromkennzeichnung wird dabei genützt, um auch für Gas ein System zu etablieren, welches den europäischen Rahmenbedingungen entspricht.

Welche Verpflichtungen bestehen dabei? Damit in der Herkunftsnachweisdatenbank auch tatsächlich Nachweise generiert werden können, müssen sich alle nationalen Produzenten von Gas registrieren. Dabei handelt es sich sowohl um Produzenten von erneuerbaren Gasen (Biomethan, Wasserstoff), als auch um jene Anlagenbetreiber, die fossiles Gas in Österreich fördern. In einem nächsten Schritt müssen für die registrierten Anlagen von den Netzbetreibern die Erzeugungsmengen gemeldet werden, damit für diese Mengen Herkunftsnachweise ausgestellt werden können. In einem weiteren Schritt müssen sich die österreichischen Gaslieferanten in der Herkunftsnachweisdatenbank registrieren, damit die Herkunftsnachweise auf ihre Konten übertragen werden können und schließlich die Gaskennzeichnung durchgeführt werden kann.

Wichtig: Nachweise aus anderen nationalen Datenbanken können nicht übertragen oder genutzt werden. Diese Datenbanken bestehen ohne Gesetzesgrundlage und Betrug bzw. die Doppelzählung von Nachweisen können damit nicht ausgeschlossen werden. Weiters sei darauf hingewiesen, dass unsere Herkunftsnachweisdatenbank (und auch jede andere nationale Datenbank) keine Nachweise für ausländische Anlagen ausstellen kann.

Der internationale Handel

Ein Handel von Nachweisen kann nur mit jenen Ländern und Organisationen erfolgen, wo eine klare gesetzliche Grundlage für die Generierung von Herkunftsnachweisen und die Gaskennzeichnung existiert. Ebenso muss vom jeweiligen Gesetz eine eindeutige Stelle benannt sein. Weiters werden klarerweise nur elektronische Nachweise akzeptiert, die über eine gemeinsame Schnittstelle (bzw. einen gemeinsamen Hub) in unser System übertragen werden.

AIB (Association of Issuing Bodies) arbeitet auf europäischer Ebene mit Nachdruck, um einheitliche Standards und Normen für gasbezogene Herkunftsnachweise zu schaffen. Dabei sind all jene Organisationen beteiligt, die in ihren Ländern als entsprechende Stelle für Herkunftsnachweise benannt sind. Analog zu Strom sollte hier ein europaweites, betrugssicheres und vereinheitlichtes System etabliert werden.

Fazit

Die Gaskennzeichnung und speziell der Handel mit Herkunftsnachweisen steht zweifelsohne erst ganz am Beginn. Während Österreich hier sicher eine Vorreiterrolle einnimmt, fehlt in den meisten europäischen Ländern noch die Umsetzung. Der grenzüberschreitende Handel von Nachweisen wird sich sicher erst mittelfristig etabliert können. Jetzt geht es in einem ersten Schritt darum, dass das System in Österreich zu laufen beginnt und den Gaslieferanten im Jahr 2023 eine Gaskennzeichnung entsprechend den rechtlichen Vorgaben ermöglicht wird – dazu ist eine entsprechende Registrierung und Kooperation aller Marktteilnehmer notwendig. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter gasnachweis@e-control.at für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung.