Back E-Control: Kundinnen und Kunden der McStrom werden auch nach Insolvenz weiterhin mit Strom versorgt

E-Control: Kundinnen und Kunden der McStrom werden auch nach Insolvenz weiterhin mit Strom versorgt

Ersatzversorgung dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten – Energie-Hotline der E-Control hilft bei Fragen

Wien (30. März 2022) – Für Kunden des Energieunternehmen McStrom, über dessen Vermögen am Montag (28. März) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde, ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung dennoch sichergestellt. „Niemand braucht sich davor zu fürchten, plötzlich ohne Strom dazustehen. Konsumentinnen und Konsumenten werden auch bei Insolvenz ihres Stromlieferanten weiter mit Energie versorgt. Hier gibt es klare gesetzliche Abläufe, die in Kraft treten und dem Schutz der Konsumenten dienen.“, betont Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der Energieregulierungsbehörde E-Control.

Vorstand Alfons Haber erläutert die Prozesse dabei: „Nach Auflösung des Vertrags zwischen dem Bilanzgruppenverantwortlichen und der McStrom werden die betroffenen Kunden von der E-Control einem Ersatzlieferanten zugeteilt. Die E-Control bestimmt für jeden der Netzbereiche Österreichs, in dem die McStrom bisher tätig war, Ersatzlieferanten mittels eines gesetzlich vorgesehenen Losverfahrens. Das Losverfahren garantiert, dass alle Lieferanten die gleiche Chance haben, Kunden zugeteilt zu bekommen. Dieses Ersatzversorgungsverfahren schmälert jedoch nicht das Recht der betroffenen Kunden, selbst einen neuen Lieferanten zu wählen.“

Zugewiesener Ersatzlieferant kann gewechselt werden

Der zugewiesene Ersatzlieferant muss die Kunden über die Belieferung informieren und zu einem seiner Haushaltstarife beliefern. Wenn einem Kunden der neue Lieferant nicht zusagt, kann er unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zu einem anderen Anbieter wechseln. Der neue Lieferant kündigt dann den Energieliefervertrag bei dem alten Lieferanten und kümmert sich um alles Weitere.

Übersicht über Strom- und Gaslieferanten und deren Preise: www.tarifkalkulator.at

Antworten auf häufige Konsumentenfragen bei Insolvenz eines Energielieferanten:  

https://www.e-control.at/fragen-und-antworten-bei-insolvenz-eines-anbieters

Kundinnen und Kunden können sich bei Fragen auch an die kostenlose Energie-Hotline der E-Control unter 0800 212020 wenden.