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E-Control unterstützt Optimierung des Gasmarktmodells

Durch Übernahme von zusätzlichen Aufgaben durch AGGM könnten Synergien genutzt werden – Vereinigung vereinfacht Marktmodell

Wien (24. März 2017) – Seit dem Inkrafttreten des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 hat die Regulierungsbehörde E-Control wiederholt darauf hingewiesen, dass die historisch gewachsene Rollenverteilung im Gasmarktmodell einer Optimierung bedarf. „Daher wird die nunmehrige Initiative der Gasbranche, welche die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Marktgebietsmanagers sowie des Verteilergebietsmanagers im Marktgebiet Ost durch ein einziges Unternehmen vorsieht, ausdrücklich unterstützt“, sagt E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer.

Vereinigung vereinfacht Marktmodell
Bislang wurden die Aufgaben des Verteilergebietsmanagers von der Austrian Gas Grid Management (AGGM) und die Aufgaben des Marktgebietsmanagers von der Gas Connect Austria (GCA) jeweils getrennt wahrgenommen. Aufgrund der Einigung der beiden Fernleitungsnetzbetreiber GCA und Trans Austria Gasleitung GmbH (TAG), die AGGM mit Juni 2017 auch mit der Erfüllung der Aufgaben des Marktgebietsmanagers zu betrauen, wird es möglich, maßgebliche Effizienzpotentiale zu heben. „Die Vereinigung vereinfacht das Marktmodell zum Nutzen der Marktteilnehmer und der Erdgaskunden“, betont E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch, der sich durch die Zusammenführung der Aufgaben und die damit verbundene intensivere und einfachere Koordinierung, wesentliche Verbesserungen bei der Infrastrukturplanung erwartet.

Benennung wird von E-Control geprüft
AGGM ist bereits seit 2003 für das Verteilergebiet Ost bzw. seit 2013 auch für die Netzsteuerung in Tirol und Vorarlberg als Verteilergebietsmanager zuständig und hat
sich in dieser Rolle bewährt. Die Benennung der AGGM als Marktgebietsmanager ist daher naheliegend. Die breite Eigentümerstruktur der AGGM (neben GCA halten Netz Niederösterreich, Energienetze Steiermark, Netz Oberösterreich, Tigas und Vorarlberger Energienetze entsprechende Anteile) ist ebenso Grundlage für eine
unabhängige und kompetente Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben. Die Benennung durch die Fernleitungsnetzbetreiber muss nunmehr von der E-Control geprüft werden. „Sobald alle Anträge und Unterlagen vorliegen, wird geprüft, ob die Benennungsvoraussetzungen erfüllt werden“, so Urbantschitsch.