Entscheidungen zu Kombinationsnetzbetreiber (KOM G)

Hier finden Sie sämtliche veröffentlichten Entscheidungen des Vorstands über die Zulassung von Kombinationsnetzbetreibern für den gleichzeitigen Betrieb von Netzen für elektrische Energie, Erdgas und sonstigen leitungsgebundenen Sparten sowie den gleichzeitige Betrieb eines Fernleitungsnetzes und eines Verteilernetzes und der Betrieb sowie die Verwaltung einer Speicheranlage gemäß § 118 GWG 2011 (Kombinationsnetzbetreiber).