Bereits die DSGVO schreibt vor, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen sind. Es ist geregelt, dass von den Betreibern Protokoll zu führen ist. Damit können Verbraucher auf Anfrage nachvollziehen, ob tatsächlich durchgeführte Vorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen durchgeführt wurden und zulässig waren. Zudem sind bei der Meldung der Datenanwendung auch Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen anzuführen, die eine vorläufige Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsvorkehrungen erlauben.
Bereits seit über 15 Jahren sind bei Industrie- und Gewerbekunden mit hohem Verbrauch rund 30.000 sogenannte Lastprofilzähler im Einsatz. Diese Lastprofilzähler erheben ebenfalls 15-Minuten-Verbrauchs- und Leistungswerte und werden in den meisten Fällen fernausgelesen. Soweit bislang bekannt, ist es in diesem Bereich weder zu Datenschutz- noch zu Sicherheitsbedenken gekommen. Natürlich ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema erforderlich und daher werden wir alle Fragen in Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit fortlaufend mit den Netzbetreibern und den Geräte- und Systemherstellern diskutieren.
Die Intelligente Messgeräte Anforderungs-Verordnung (IMA-VO) enthält in ihrer aktuellen Fassung zudem die Anforderungen an alle Smart Meter, die Geräte selbst sowie ihre Kommunikation nach anerkanntem Stand der Technik zu verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten entsprechend abzusichern. Prinzipiell ist anzumerken, dass für die IT-Sicherheit der Systeme der Netzbetreiber zuständig ist. Die Sicherheit muss bereits bei der Anmeldung der Datenanwendung durch den Netzbetreiber gewährleistet sein. Sicherheitsrisiken in Zusammenhang mit dem Eindringen unbefugter Dritter, z.B. in die Netzleitsysteme des Netzbetreibers bestehen bereits heute. Auch sind bei der Mehrzahl der Netzbetreiber fernabschaltbare Umspannwerke und Trafostationen seit vielen Jahren im Einsatz, und dies ohne massive Sicherheitsprobleme. Die Systeme müssen daher, unabhängig vom Einsatz von Smart Metern, dementsprechend abgesichert sein.
Gesundheit - Erhöhen Smart Meter die Strahlenbelastung?
Von der Weltgesundheitsorganisation werden Vorsorgegrenzwerte vorgegeben und in Österreich in der ÖNORM E 8850 zusätzlich ausgewiesen. Darüber hinaus existieren auch Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit. Digitale Zähler sind gesundheitlich unbedenklich. Die zusätzliche Belastung durch Elektrosmog bei der Übertragung der Daten via Stromleitung ist äußerst gering, erfolgt die Datenübermittlung via Funknetz, entspricht dies etwa einem zusätzlich gesendeten SMS am Tag.
Das zuständige Bundesministerium und die E-Control haben gemeinsam eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit Smart Meter erstellt. Diese können Sie hier herunterladen: