Krisenübung für Strom und Gas in Salzburg erfolgreich durchgeführt

Beteiligte Akteure übten Abläufe im Falle einer Einschränkung bei der Strom- und Gasversorgung

Salzburg bei Nacht
Abb 1: Salzburg bei Nacht
Am 26. und 27. Jänner 2012 fand in Salzburg eine erste Krisenübung für Strom und Gas statt. Beteiligt an der Übung waren Vertreter des Bundes-ministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, der Salzburger Landesregierung, der Regulierungs-behörde E-Control, der Salzburg AG, der Salzburg Netz GmbH sowie des Regelzonenführers APG (Strom) und des Verteilergebietsmanagers AGGM (Gas).
„Wir sind dabei von einem Szenario ausgegangen, bei dem gravierende Einschränkungen der Importgaslieferung und extreme Wetterbedingungen ein massives Problem bei der Stromversorgung nach sich gezogen haben.“, so Dr. Christine Materazzi-Wagner von der E-Control, die auch die Übungsleitung inne hatte. Durchgespielt wurde in der Übung, welche Maßnahmen getroffen werden können und wie die Maßnahmen und Akteure auf Bundes- und Landesebene zusammenspielen müssen, um im Ernstfall – also bei einer tatsächlichen Einschränkung bei der Gas- und/oder Stromversorgung – optimal vorbereitet zu sein.

Österreich hat, auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, ein sehr gut aufgestelltes Krisenmanagement. Damit dies auch so bleibt, ist es gemäß Energielenkungsgesetz vorgeschrieben, einmal jährlich derartige Krisenübungen durchzuführen.

Übung erfolgreich abgeschlossen

„Wir als Land Salzburg haben natürlich großes Interesse daran, dass im Ernstfall richtig und schnell reagiert werden kann. Aus diesem Grund war diese Übung für uns sehr aufschlussreich. Danke vor allem der Salzburg Netz GmbH für die Vorbereitung und Bereitstellung der Räumlichkeiten, um erstmals eine Übung hier in Salzburg durchzuführen. Es ist klar zum Ausdruck gekommen, wie groß die Herausforderung ist, wenn unerwartete Krisensituationen auftauchen. Vor allem die Kommunikation der verantwortlichen Stellen miteinander und in Richtung Öffentlichkeit sind von größter Bedeutung.“, so der für Energie zuständige Landesrat in Salzburg, Sepp Eisl.

Auch von Seiten des eingebundenen Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen Salzburg AG wurde die Übung als erfolgreich bezeichnet. „Normalerweise liegt bei unseren Übungen der Schwerpunkt auf den technischen Aspekten im Leitungs- und Kraftwerksbereich. Bei dieser Übung war es eine zusätzliche Herausforderung, auch weitere Netzsparten wie Gas, Fernwärme, Wasser und Telekommunikation in unsere Überlegungen aufnehmen zu müssen, der wir uns gerne gestellt haben “, sagte Mag. August Hirschbichler, Vorstandssprecher der Salzburg AG.

Über den regionalen Aspekt hinaus kam den koordinierenden Aufgaben insbesondere des Regelzonenführers im Elektrizitäts- bzw. des Verteilgebietsmanagers im Erdgasbereich in der Übung eine wesentliche Rolle zu.

Die Details

Die Übung ging von einem vollständigen Ausfall der Erdgaslieferungen im Bereich Baumgarten aus. Da in einem solchen Fall allerdings über verstärkte Speicherentnahme und zusätzliche Bezüge aus dem Raum Deutschland ein Engpass vermieden werden könnte, wurden auch zusätzliche technische Probleme in diesen beiden Bereichen angenommen. Verschärfend wurde ein extrem kalter Wintertag ausgewählt, an dem die tagesmittlere Temperatur mit -15 Grad unter dem langjährigen Mittelwert liegt. Als weitere Rahmenbedingung wurde ein um 2,5% höherer Stromverbrauch der Industrie angenommen.

Die Einschränkungen im Erdgasbereich führten zu einer zwangsweisen Reduktion der Erzeugung aus dem mit Erdgas befeuerten Heizkraftwerk Mitte – die Druckverhältnisse im Erdgasnetz erzwangen koordinierte Maßnahmen bei den größten Gasverbrauchern, wobei für Übungszwecke nur das Kraftwerk einbezogen wurde. Die Einschränkung der Gasversorgung für das Kraftwerk hatte Auswirkungen auf die Wärmeversorgung und auf die Stromversorgung, wobei Ausfälle bei der Wärmeversorgung durch den Einsatz mehrerer Wärmequellen, wie der Einspeisung industrieller Abwärme Großteils kompensiert werden können.

Wie und ob die Stromversorgung trotz derartig massiver Einschränkungen sichergestellt oder zumindest aufrecht erhalten werden kann, war Aufgabe der Übung.
Das Energielenkungsgesetz 1982 in seiner letzten Fassung sieht eine Reihe von Lenkungsmaßnahmen für die einzelnen Energieträger vor, wobei insbesondere im Elektrizitätsbereich zwischen bundesweiten Maßnahmen und solchen, die von den Ländern zu treffen sind, unterschieden wird.

Die Abstimmung der verschiedenen Lenkungsmaßnahmen, um einen eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten, ist primäres Ziel der Energielenkung und war damit auch wesentlicher Übungszweck.

Übungsablauf und -ergebnisse werden von den Teilnehmern in den kommenden Wochen nochmals analysiert und die Analyseergebnisse in einem erweiterten Kreis diskutiert.
„Energielenkung ist auch als Verpflichtung aller, mit energiewirtschaftlichen Aufgaben befassten Akteure und Behörden zu verstehen, die Energieversorgung selbst im Krisenfall bestmöglich sicherzustellen und Einschränkungen soweit als möglich zu umgehen bzw. wenn sie unumgänglich sind, den jeweiligen Anforderungen und Möglichkeiten anzupassen. Aus diesem Grund kann kein noch so ausgefeilter Maßnahmenkatalog und auch kein noch so minuziös vorbereiteter Ablaufplan jemals als endgültig angesehen, sondern muss im Ernstfall an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.“, so der verantwortliche Koordinator bei der Regulierungsbehörde, Mag. Johannes Mayer abschließend.