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E-Control: ACER-Stellungnahme zu Strompreiszonentrennung laut Europäischem Gericht rechtlich unverbindlich

ACER-Stellungnahme zur Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone laut Europäischem Gericht rechtlich unverbindlich – keine Verpflichtung, Preiszone zu trennen

Wien (24. Oktober 2016) – Das Europäische Gericht hat vergangene Woche eine Entscheidung zur deutsch-österreichischen Strompreiszone getroffen und dabei auch die Position der E-Control gestärkt. Die Stellungnahme der EU-Energieagentur ACER von September 2015, in der gefordert wird den deutsch-österreichischen Strommarkt zu trennen, ist rechtlich unverbindlich, so der Beschluss des Gerichts. Die Klage des österreichischen Energieregulators E-Control, der sich im November vergangenen Jahres an das Europäische Gericht gewandt hatte, wurde zwar als unzulässig zurückgewiesen, da gegen rechtlich unverbindliche Akte keine Klage möglich ist. Mit dem Beschluss bestätigte das Gericht aber die Ansicht der E-Control, dass die ACER-Stellungnahme zur Trennung der Preiszone rechtlich völlig unverbindlich ist. „Das Gericht sagt ganz klar, dass die Stellungnahme keine Rechtswirkung entfaltet. Es muss sich somit auch niemand daran halten, weder ACER, noch eine Regulierungsbehörde noch ein Übertragungsnetzbetreiber, so explizit der Beschluss“, zeigt sich E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch über den Gerichtsbeschluss zufrieden. „Es gibt aufgrund der Empfehlung keine Pflicht, eine künstliche Handelsbeschränkung einzuführen.“ Das Europäische Gericht führte zudem aus, dass die ACER-Stellungnahme kein Präjudiz für ein noch ausstehendes Verfahren zur Berechnung der Gebotszonenkonfiguration ist. Im Dezember hatte auch bereits der Beschwerdeausschuss von ACER entschieden, dass die Stellungnahme der Agentur rechtlich unverbindlich ist. „Wir werden uns weiter stark für den Erhalt des gemeinsamen Strommarktes einsetzen. Der Beschluss unterstützt unsere Argumente und hilft uns bei den weiteren Gesprächen“, so E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer.

Deutsch-österreichischer Strommarkt besteht seit 2001

Der gemeinsame Strommarkt zwischen Deutschland und Österreich besteht seit 2001 und ist der größte und liquideste Strommarkt Europas. Er gilt als ein Paradebeispiel für die Integration von Strommärkten und den europäischen Binnenmarkt. Im September 2015 hatte ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulatoren, empfohlen, den deutsch-österreichischen Strommarkt zu trennen. Die E-Control hat gegen diese Stellungnahme Klage beim Europäischen Gericht eingebracht, worüber dieses nun entschieden hat.