Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben sind neben dem Energiepreis und dem Netztarif eine weitere Komponente des gesamten Gaspreises.

Endverbrauchern von Erdgas werden folgende Steuern und Abgaben verrechnet:
 

  • Erdgasabgabe: So wie auch beispielsweise Mineralöl, Flüssiggas und elektrische Energie spezifischen Steuern unterliegen, so wird mit der Erdgasabgabe auch Erdgas einer Besteuerung unterzogen. Die Erdgasabgabe wird durch das Erdgasabgabegesetz festgelegt. Die Höhe der Erdgasabgabegesetz beträgt 6,6 Cent/kWh – bis 31.12.2024 ist sie jedoch auf 1,196 Cent/kWh reduziert.
  • Gebrauchsabgabe: Die Gebrauchsabgabe ist die von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und Boden, z.B. durch Versorgungsleitungen für Erdgas. Die Regelung der Gebrauchsabgabe erfolgt durch Landesgesetze. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • CO2-Bepreisung: Die seit Oktober 2022 geltende CO2-Bepreisung wird auch für Erdgas fällig und ist im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz geregelt. Im Jahr 2024 beträgt sie 45 Euro pro Tonne CO2. 
  • Umsatzsteuer: Auf sämtliche Preisbestandteile des Gaspreises, alle Steuern und Abgaben sowie den Netztarif werden 20% Umsatzsteuer aufgeschlagen.