Einspeisetarife für Ökostromanlagen

Die in das Netz eingespeisten Energiemengen der geförderten Ökostromanlagen werden von der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG), bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, mit Einspeisetarifen vergütet. Für Wasserkraftanlagen bis 20 MW besteht die Möglichkeit von Investitionszuschüssen .