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DCC Anforderungs-V


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Begutachtungsentwurf DCC Anforderungs-V

Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1388 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss („Network Code on Network Code on Demand Connection“; im Folgenden kurz: DCC-V) sieht vor, dass allgemein geltende Anforderungen die nicht abschließend in der DCC-V festgelegt sind von relevanten Netzbetreibern oder Übertragungsnetzbetreiber in einem Vorschlag an die Regulierungsbehörde festzulegen und von dieser zu genehmigen sind.

Gemäß § 18a Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) hat die Regulierungsbehörde auf Grundlage eines solchen Vorschlages diese allgemeinen technischen Anforderungen durch Verordnung zu bestimmen. Die Ausarbeitung des Vorschlages erfolgt gemeinsam durch die Netzbetreiber nach Anhörung und Berücksichtigung der Stellungnahmen betroffener Marktteilnehmer.

Vor diesem Hintergrund wird folgende Verordnung in ihrem Begutachtungsentwurf konsultiert:

 

 

Begutachtungsentwurf DCC Anforderungs-V (0,3 MB)

  • Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen technischen Anforderungen für den Lastanschluss (DCC-Anforderungs-V)

Allfällige Stellungnahmen sind spätestens bis zum 25. Juli 2019 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten, wobei Sie gerne das obige Formular verwenden können. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen veröffentlicht werden können. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie dies bitte ausdrücklich in Ihrer Stellungnahme bekannt.