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Netzdienstleistungsverordnung Strom

 

 

NetzdienstleistungsVO Strom 2012 in der Fassung der Novelle 2013 (END-VO 2012 idF Novelle 2013)

  • Verordnung des Vorstands der E-Control über die Qualität der Netzdienstleistungen; konsolidierte Fassung 1.7.2013

 

NetzdienstleistungsVO Strom 2012

  • Verordnung des Vorstands der E-Control über die Qualität der Netzdienstleistungen (NetzdienstleistungsVO Strom 2012, END-VO 2012)


Entwürfe Archiv 

NetzdienstleistungsVO Strom 2012-Novelle 2024, ENDVO 2012-Novelle 2024

Ein zentrales Ziel der Regulierungsbehörde ist die Schaffung eines angemessenen regulatorischen
Rahmens im Einklang mit den gesetzlich vorgegebenen Zielen der Energiepolitik. Gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - EAG (BGBl. I Nr. 2021/150 idF BGBl. I Nr. 2022/233) soll bis 2030 die Erneuerbare Stromerzeugung um 27 TWh gesteigert werden (vgl. § 4 Abs 4 EAG). Der zeitgerechte Netzanschluss der dafür erforderlichen Erzeugungskapazitäten stellt eine große Herausforderung dar. Die E-Control erachtet es daher als notwendig, die END-VO 2012 um weitere Fristen zu ergänzen. Durch diese Ergänzung werden zusätzliche Qualitätsstandards eingeführt, die den Bedürfnissen aus der Praxis entsprechen.

 

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 14. November 2023 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. 

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V QND 01/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.