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HVDC Anforderungs-Verordnung


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Konsultation HVDC Anforderungs-Verordnung

in Entsprechung der Ziele der Verordnung (EU) 2016/1447 soll mit der vorgeschlagenen Verordnung ein klarer Rechtsrahmen für den Netzanschluss von neuen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ) und neuen nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung festgelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf die Systemsicherheit beim Anschluss solcher Systeme, der Unterstützung der Integration erneuerbarer Energieträger, der Förderung des Wettbewerbs sowie einer effizienteren Netz- und Ressourcennutzung. Schlussendlich sollen dadurch Vorteile für Verbraucher geschaffen werden.

Die Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/1447 enthält  neben abschließend festgelegten Anforderungen auch Anforderungen und Parameterbereiche, die auf nationaler Ebene durch eine Verordnung der Regulierungsbehörde gemäß § 18a ElWOG 2010 konkretisiert werden sollen, um für eine verhältnismäßige Vorgehensweise zu sorgen und den österreichischen Netzanforderungen Rechnung zu tragen.

Allfällige Stellungnahmen sind spätestens bis zum 31. August 2022 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at mit dem Betreff „Konsultation HVDC Anforderungs-V“ zu richten.

Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen veröffentlicht werden können. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so geben Sie dies bitte ausdrücklich in Ihrer Stellungnahme bekannt.

 

Begutachtungsentwurf HVDC Anforderungs-V (0,2 MB)

  • Verordnung des Vorstands der E-Control zur Festlegung von Netzanschlussbestimmungen für Hochspannungs-Gleichstrom Übertragungssysteme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung (HVDC Anforderungs-V)