E-Mobilität

E-Mobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien ist eine vielversprechende Alternative, die Abhängigkeit des Verkehrs von fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher spielen jedoch Bedenken um genügend Reichweite und die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge noch immer eine Rolle und sind damit ein Hemmnis bei der Verbreitung der E-Mobilität. Hier besteht ein großes Bedürfnis nach zuverlässiger und transparenter Information. Als E-Control bemühen wir uns, hierzu beizutragen.
Erhebung: Status-Quo der E-Mobilisten in Österreich 2024 (1,4 MB)
- Public Opinion Strategies, Untersuchungszeitraum Dezember 2023 - Jänner 2024
Wer ist für E-Mobilität zuständig?
Die Zuständigkeiten im Bereich der E-Mobilität teilen sich auf mehrere Stellen auf:
- Der Netzbetreiber ist zuständig dafür, den Zählpunkt bzw. die Ladestelle anzuschließen. Dies gilt sowohl für die private Wallbox wie auch für die kommerziellen, öffentlich zugänglichen Ladestationen.
- Der Stromanbieter beliefert den Zählpunkt.
- Der Ladestellenbetreiber bietet die Dienstleistung des Stromladens an. Er ist kein Stromhändler im Sinne des Gesetzes. Dazu gibt es bereits eine Entscheidung des VwGHl; gegebenenfalls ist die Gewerbeordnung anwendbar.
- Verschiedene Zuständigkeiten liegen beim Wirtschafts- und Energieministerum, BMWET, und dem Verkehrsministerium, BMIMI, die sich mit dem Thema E-Mobilität befassen.
- Bund, Länder und Gemeinden sind über das Energierecht, Gewerberecht (Berufsrecht und Anlagenrecht), Baurecht, Wohnrecht sowie Verkehrsrecht usw. involviert.
- Wir als E-Control sind für das Ladestellenverzeichnis, Netzanschlussfragen, Stromanbieterwechsel sowie Stromkennzeichnung zuständig.
Netzanschluss einer Ladestation
Beim Netzanschluss einer Ladestation (öffentliche oder private Wallbox) gelten die allgemeinen Regelungen über den Netzanschluss und Sie müssen das entsprechende Entgelt entrichten. Sie schließen dabei Verträge mit Verteilnetzbetreiber und Stromanbieter ab. Es gilt die Allgemeine Anschlusspflicht, die im ElWOG 2010 und dem jeweiligen Ausführungsgesetz der Länder zu finden ist. Wenn Sie Wert auf die Zusammensetzung der Stromherkunft Ihrer Ladestation legen, beachten Sie bitte den Versorgermix Ihres Stromanbieters.
Ladestellenverzeichnis
Aktuelle Verfügbarkeit in Echtzeit, Ad-Hoc-Preise und Preise mit der eigenen Ladekarte - mit unseren E-Mobilitäts-Websites gibt es alle Informationen online, die man braucht, um entspannt mit dem E-Auto unterwegs zu sein.
Das Ladestellenverzeichnis finden Sie unter www.ladestellen.at.
Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladestellen sind zur Datenmeldung verpflichtet
Mit der österreichischen Ladepunkt-Daten-Verordnung (BGBl. II Nr. 257/2024) und der europäischen Verordnung AFIR (Alternativ Fuels Infrastructure Regulation, Regulation (EU) 2023/1804) sind nicht nur die meisten der von den Ladestellenbetreibern bisher zum Teil freiwillig gemeldeten Daten verpflichtend und diverse neue Informationen als Meldepflicht hinzugekommen. Vor allem aber finden E-Mobilist:innen nun auf www.ladestellen.at auch die Angabe darüber, ob ein Ladepunkt gerade frei oder besetzt ist.
Dabei bedeutet ein roter Pin auf der Karte, dass an dieser Ladestelle aktuell kein Ladepunkt frei, ein grüner Pin hingegen, dass mindestens ein Ladepunkt an der Ladestelle verfügbar ist. Klickt man die entsprechende Ladestelle an, so sieht man den Status zu jedem einzelnen Ladepunkt. Außerdem u.a. den jeweiligen Steckertyp – danach lässt sich auch filtern -, die nominale Ladeleistung und den Ad-Hoc-Preis, sowie z.B. ob es bei der Ladestelle gastronomisches Angebot gibt, ob sie überdacht und für welchen Fahrzeugtyp sie geeignet ist.
Was zahle ich mich meiner Ladekarte?
Seit Herbst 2023 ist der „Lade-Tarifkalkulator“ unter www.ladetarif.at online. E-Mobilist:innen können hier die vielfältigen Angebote an Ladeverträgen/Ladekarten miteinander vergleichen.
Es aber auch möglich, sich einmalig mit einer E-Mail-Adresse anzumelden und dann auf www.ladetarif.at die eigene(n) Ladekarte(n) mit einem Herzsymbol zu markieren. Meldet man sich nun mit denselben Nutzer:innendaten auf www.ladestellen.at an, kann man auf einen Blick sehen, welche öffentlich zugängliche Ladestelle ohne Roamingkosten mit eben der oder den eigenen Karten funktioniert und zu welchem Preis man dort mit der entsprechenden Ladekarte laden kann. Dabei sehen Nutzer:innen auch sofort, ob im jeweiligen Fall der eigene Ladekartentarif oder evtl. doch der Ad-Hoc-Preis günstiger wäre.
Die folgenden Informationen werden im Ladestellenverzeichnis angezeigt:
- Aktueller Betriebsstatus (frei oder besetzt)
- Ad hoc Preis (Preis beim Laden ohne Ladekarte oder Ladevertrag)
- Anzahl der Ladepunkte (gleichzeitig zu verwendende Ladegelegenheiten) an einer Ladestelle
- Information ob Personal vor Ort ist (ja/nein)
- Helpdesk Telefon
- Informationen darüber, ob die Ladestelle in ihrer unmittelbaren Umgebung über Einrichtungen verfügen, die den Kunden entsprechende Dienstleistungen anbieten. Die folgenden Einrichtungen und Dienstleistungen sind anzugeben (ja/nein):
- Überdachter Parkplatz zum Aufladen.
- Beleuchteter Parkplatz zum Aufladen.
- Catering-Service (z. B. Lebensmittel, Getränke)
- Toiletten.
- Einrichtungen zum Ausruhen.
- Sonstiges (als Freitext).
- Zusätzliche Standortinformationen (z.B. Stockwerk in Parkhäusern etc.)
- Öffnungszeiten
- Fahrzeugtypen
- Zulässige Fahrzeugdimensionen: Die folgenden Fahrzeugspezifikationen, einschließlich Anhängern, sind anzugeben (ja/nein):
- Maximales Fahrzeuggewicht/Masse.
- Maximale Fahrzeughöhe.
- Maximale Fahrzeuglänge.
- Maximale Breite des Fahrzeugs.
- Anzahl der Parkplätze zum Laden
- Anzahl der barrierefreien Ladeplätze
- Zahlung per Bankkarte (Debit/Kredit; ja/nein)
- Kontaktlose Zahlungsmöglichkeit (ja/nein)
- Sonstige Ad-Hoc Zahlungsmöglichkeiten (z.B. per QR-Code etc.)
- Zusätzliche Informationen über akzeptierte Zahlungsanbieter (z.B. Paypal etc.)
- Lade-/Zahlungsmöglichkeit per Ladekarte
- EVSE-ID
- Anzahl der Anschlüsse (Stecker) an einem Ladepunkt.
- .Kennzeichnung der an den einzelnen Ladestellen einer Ladestation verfügbaren Anschlüsse (Steckertypen):
- Typ 2 (AC)
- Combo2/CCS (DC)
- Megawatt-Ladesystem (MCS)
- CHAdeMO (Gleichstrom)
- Tesla
- Sonstiges (als Freitext ausgedrückt)
- Stromart (AC / DC)
- Nominal maximale Leistung des Ladepunkts
- Akzeptierte Mobilitätsanbieter (Ladekartenanbieter)
- Plug and charge (ja/nein)
- Strom zu 100% aus Erneuerbaren Energiequellen
- Strom aus Erneuerbaren gem. Österreichischem Umweltzeichen
Begriffsbestimmungen zur besseren Orientierung
- Ladestelle bezeichnet den Standort einer Ladegelegenheit. An einer Ladestelle kann ein, es können aber auch mehrere Ladepunkte vorhanden sein. Wie viele, das sehen Sie in den Details zu jeder Ladestelle.
- Ein Ladepunkt ist der eindeutige Ladeanschluss. An einem Ladepunkt kann gleichzeitig immer nur ein Elektrofahrzeug geladen werden.
- Öffentlich zugänglich im Sinne der Gesetzgebung bedeutet, dass an einer solchen Ladegelegenheit jede und jeder diskriminierungsfrei und ohne Vorbedingung – etwas das Vorhandenseins eines Ladevertrags – laden und vor Ort sofort bezahlen können muss. Wobei die Art der Bezahlung wiederum dem Betreiber freigestellt ist.
- Ad-Hoc Preis: dies ist der Preis, den Ladende ohne Vertrag an einer Ladestelle bezahlen. In der Regel ist dieser höher als ein Preis mit Ladevertrag (Ladekarte). Laut den regelmäßigen Erhebungen unter E-Mobilist:innen werden nur rund 14% der Ladevorgänge an öffentlich zugänglichen Ladestellen mittels Ad-Hoc-Preis abgerechnet. Die bei weitem beliebteste Zahlungsform ist die mittels Ladekarte/Ladevertrag. Zuletzt hatten rund 90% der E-Auto-Fahrenden mindestens eine Ladekarte.
ladetarif.at - Der Lade-Tarifkalkulator der E-Control
Mit ladetarif.at bietet die E-Control in Kooperation mit dem Bundesministeriums Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) eine Applikation, die E-Mobilist:innen das Auffinden und vor allem das Vergleichen von Ladevertragsangeboten („Ladekarten“) erleichtern soll, um das jeweils für die individuelle Situation am besten geeignete wählen zu können.
Vorbild für diese neue Applikation war der seit 2001 bewährte Tarifkalkulator für Strom und Gas für Haushalts- und Gewerbekund:innen.
Wichtig: Der Lade-Tarifkalkulator erstellt keine Prognose Ihrer tatsächlichen Ladekosten! |
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Um die unterschiedlichen Angebotsmodelle (v.a. Abrechnung nach Abgabemenge in Cent/kWh und nach Ladezeit in Cent/Minute) vergleichbar zu machen, werden alle Angebote unter bestimmten Annahmen auf fiktive Jahreskosten hochgerechnet.
Ausgehend von Ihren Angaben wird dabei eine Annäherung an Ihre Situation angestrebt, wobei die Applikation explizit nicht vorgibt, tatsächliche Kosten vorhersagen zu können. Aufgrund vieler Parameter – von der jeweils umweltbedingten Ladeleistung bis zur Wahl der jeweils in Frage kommenden Ladepunkte – wäre eine solche Vorhersage gar nicht zu treffen. Vielmehr geht es darum, unter Voraussetzungen, die für alle Angebote gleich sind, eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Welche Daten Sie selbst angeben können
Um Ihrem tatsächlichen Ladeverhalten nahe zu kommen, können Sie folgende Werte selbst eingeben:
- Den Stromverbrauch Ihres E-Autos
- Die Fahrstecke, die Sie pro Jahr insgesamt fahren
- Den Anteil am Stromverbrauch Ihres E-Autos, den Sie an öffentlich zugänglichen Ladestationen laden
- Die maximale Ladeleistung Ihres E-Autos
Wenn Sie den Verbrauch bzw. die Ladeleistung Ihres E-Autos nicht kennen, können Sie Ihre Marke und Ihr Modell auswählen und den Vergleich mit den jeweiligen Herstellerdaten rechnen lassen.
Mit Filtern können Sie folgende, weitere Feineinstellungen vornehmen
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Ihre bevorzugte Ladegeschwindigkeit an öffentlich zugänglichen Ladestellen
Welche Wirkung hat das?
Wenn hier keine Auswahl getroffen wird, so nimmt das Tool an, dass die von den jeweiligen Anbietern bereitstehenden Ladepunkte gleichmäßig oft benutzt werden. Wenn hier eine Auswahl getroffen wird, dann wird der Vergleich ausschließlich mit den verfügbaren Ladepunkten in der gewählten Leistungsgröße gerechnet.
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Die Bundesländer, in denen Sie vorwiegen fahren und laden
Welche Wirkung hat das?
Wenn hier keine Auswahl getroffen wird, so nimmt das Tool an, dass die von den jeweiligen Anbietern bereitstehenden Ladepunkte in ganz Österreich gleichmäßig oft benutzt werden. Wenn hier ein oder mehrere Bundesländer gewählt sind, stellt das Tool den Vergleich nur auf Basis der in diesen Bundesländern liegenden Ladepunkte an.
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Produkteigenschaften
Welche Wirkung hat das?
Hier können Sie die Angebote auf diejenigen reduzieren, die Eigenschaften umfassen, die Ihnen wichtig sind
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Anteil an Ladung in der Nacht
Welche Wirkung hat das?
Vor allem in städtischen Gebieten gibt es bei manchen Anbietern große Unterschiede zwischen den Ladepreisen am Tag und in der Nacht, etwa, weil in der Nacht Parkgebühren, die ein städtischer Anbieter sonst im Ladepreis inkludiert hat, wegfallen. Ist hier keine Auswahl getroffen, nimmt das Tool an, dass zu gleichen Teilen am Tag und in der Nach geladen wird. Wenn Sie hier eine prozentuelle Aufteilung einstellen, wird mit dieser gerechnet.
Grundsätzliche Annahmen
Wir wissen nicht, wo die Nutzer:innen laden und wir kennen die Länge der einzelnen Ladevorgänge nicht. Daher rechnet die Applikation immer mit idealisierten Annahmen und mit einer gleichmäßigen Verteilung, z.B. bei der Nutzung der in einem ausgewählten Gebiet verfügbaren Ladepunkte einer Marke.
Weitere Fragen zur E-Mobilität?
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