Mit den Entscheidungen V KOS XXX/18 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidungen erfolgte neben der Feststellung der Kosten und des Mengerüsts für das Jahr 2019 auch die Feststellung der Zielvorgaben für die 4. Regulierungsperiode Strom beginnend mit 1.1.2019 und endend mit 31.12.2023 durch die E-Control. Die Grundzüge der Regulierungssystematik für die 4. Regulierungsperiode Strom sind im Dokument auf der Website der E-Control veröffentlicht, welche den Netzbetreibern mit der Entscheidung übermittelt wurde. „(Bereich Entgeltermittlungsverfahren)“
Ein Überblicksdokument für die Regulierungssystematik der Übertragungsnetzbetreiber 2019 ist auf der auf der Website der E-Control veröffentlicht. „(Bereich Entgeltermittlungsverfahren)“
Genehmigung einer Methode für einen Kostenbeitrag des Übertragungsnetzbetreibers an den Kosten für die Einrichtung, die Änderung und den Betrieb der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung und der Intraday-Marktkopplung gemäß Art. 76 Abs. 2 Verordnung (EU) 2015/1222
Methode für einen Kostenbeitrag des Übertragungsnetzbetreibers an den Kosten für die Einrichtung, die Änderung und den Betrieb der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung und der Intraday-Marktkopplung gemäß Art. 76 Abs. 2 Verordnung (EU) 2015/1222
Benennung von EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG als nominierter Strommarktbetreiber („nominated electricity market operators“, kurz „NEMO“) nominierter Strommarktbetreiber für die Day-Ahead-Marktkopplung in Österreich gemäß Art. 4 Abs. 2 Verordnung-(EU) 2015/1222
Benennung von European Market Coupling Operator AS als nominierter Strommarktbetreiber („nominated electricity market operators“, kurz „NEMO“) für die Day-Ahead- und Intraday-Marktkopplung gemäß Art. 4 Abs. 2 Verordnung-(EU) 2015/1222
Zertifizierung der Eneco Valcanale S.r.l. als ein vom Ausnahmebescheid K NIS 01/09 betroffener Übertragungsnetzbetreiber gem. § 24 ElWOG 2010 iVm Art 9 RL 2009/72/EG iVm Art 17 Abs 1 VO (EG) Nr. 714/2009
Stellungnahme der Kommission nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 und Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2009/72/EG - Österreich - Zertifizierung der Eneco Valcanale S.r.l.
Stellungnahme der Kommission nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 und Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2009/72/EG - Österreich - Zertifizierung der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH
Zertifizierung der Austrian Power Grid AG als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber (Independent Tranmission Operator - ITO) gem §§ 28 bis 32 iVm § 34 Abs 1 Z 3 ElWOG 2010
Stellungnahme der Kommission nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 und Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2009/72/EG - Österreich - Zertifizierung der APG
Zulassung als Kombinationsnetzbetreiber gem. § 118 Abs 1 GWG 2011, Unabhängigkeit des Netzbetriebs nur durch Führung einer eigenen Rechtsabteilung für Angelegenheiten im gesetzlichen Anwendungsbereich der Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft und den damit verbundenen Bereichen des allgemeinen sowie sektorspezifischen Wettbewerbsrechts gewährleistet.