Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über die Bestimmung des Ökostromförderbeitrags für das Kalenderjahr 2020 (Ökostromförderbeitragsverordnung 2020) StF: BGBl. II Nr. 426/2019
Verordnung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 (ÖSET-VO 2016) geändert wird (BGBLA_2016_II_397)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Einspeisetarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle ab 1. Jänner 2016 bis Ende des Jahres 2017 verpflichtet ist (Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 – ÖSET-VO 2016)
Verordnung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) geändert wird; BGBLA 2014 II 285
Verordnung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) geändert wird; BGBLA 2013 II / 503
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Einspeisetarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle ab 1. Juli 2012 bis Ende des Jahres 2013 verpflichtet ist (BGBl. II Nr. 307/2012 vom 18.9.2012)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die aliquoten administrativen und finanziellen Aufwendungen sowie die aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle für das Jahr 2011 bestimmt werden, BGBl II Nr 278/2011 vom 18.08.2011
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die aliquoten administrativen und finanziellen Aufwendungen sowie die aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle für das Jahr 2009 bestimmt werden, BGBl II Nr 164/2009 vom 29.05.2009
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die aliquoten administrativen und finanziellen Aufwendungen sowie die aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle für das Jahr 2008 bestimmt werden, BGBl II Nr 214/2008 vom 20.06.2008
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden, BGBl II Nr 508/2002 vom 20.12.2002; (gültig für genehmigte Anlagen zwischen 1. Jänner 2003 und 31. Dezember 2004, welche bis 30.06.2006 in Betrieb gehen bzw. bis 31.12.2005 bei Kleinwasserkraft)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2019 (Ökostromförderbeitragsverordnung 2019) StF: BGBl. II Nr. 345/2018
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Bestimmung der Ökostrompauschale für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 (Ökostrompauschale-Verordnung 2018)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Bestimmung des Ökostromförderbeitrags für das Kalenderjahr 2018 (Ökostromförderbeitragsverordnung 2018)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2017 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2017)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2016 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2016)
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Ökostromförderbeitragsverordnung 2015 und die Ökostrompauschale-Verordnung 2015 erlassen werden
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2014 bestimmt wird (BGBLA 2013 II Nr. 504)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2013 bestimmt wird (BGBl. II Nr. 504/2012 vom 27.12.2012)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2012 bestimmt wird (BGBl II Nr. 226/2012 vom 29.06.2012)
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Preis von durch die Ökostromabwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweise 2017 (Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2017, HKN-VO 2017)
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Preis von durch die Ökostromabwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweise 2016 (Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2016, HKN-VO 2015)
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Preis von durch die Ökostromabwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweise 2014 (Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2015, HKN-VO 2015)
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Preis von durch die Ökostromabwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweise 2014 (Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2014, HKN-VO 2014)
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Preis von durch die Ökostromabwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweise 2013 (BGBl. II Nr. 476/2012 vom 21.12.2012)
Verordnung der E-Control über den Preis von durch die Ökostromabwicklungsstelle zuzuweisenden Herkunftsnachweise 2012 (Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2012, HKN-VO 2012)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2012 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, BGBl II Nr 471/2011 vom 30.12.2011
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2011 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. (Ökostromverordnung 2011 - ÖSVO 2011)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2010 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. (Ökostromverordnung 2010 - ÖSVO 2010)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2009 verpflichtet ist, BGBl II Nr 53/2009 vom 23.02.2009
Ökostromverordnung 2008 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2008 verpflichtet ist, BGBl II Nr 59/2008 vom 14.02.2008REIB oekostromverordnung-2008.pdf - 50.5kB
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle in den Kalenderjahren 2006 und 2007 verpflichtet ist, BGBl II Nr 401/2006 vom 24.10.2006
Die VerrechnungspreisVO 2011 wurde im Dezember 2010 mit folgenden Erläuterungen an die Mitglieder des Elektrizitätsbeirates übermittelt. Demnach wird für das Jahr 2011 von einer prognostizierten Einspeisemenge in Höhe von 1.160 GWh Kleinwasserkraft sowie von 4.717 GWh sonstigem gefördertem Ökostrom ausgegangen, der von der Ökostromabwicklungsstelle abzunehmen ist.
Am 18. Dezember 2009 wurde die VerrechnungspreisVO 2010 vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit folgenden Erläuterungen an die Mitglieder des Elektrizitätsbeirates übermittelt. Demnach wird für das Jahr 2010 von einer prognostizierten Einspeisemenge in Höhe von 656 GWh Kleinwasserkraft sowie von 4.775 GWh sonstigem gefördertem Ökostrom ausgegangen, der von der Ökostromabwicklungsstelle abzunehmen ist.
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Rohstoffzuschläge für Anlagen auf Basis von Biogas für das Kalenderjahr 2009 bestimmt werden (Rohstoffzuschlags-Verordnung 2009)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Rohstoffzuschläge für Anlagen auf Basis von flüssiger Biomasse und von Biogas für das Kalenderjahr 2008 bestimmt werden, BGBl II Nr 212/2008 vom 19.06.2008
Am 12.08.2005 wurde die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, BGBl II Nr 254/2005, kundgemacht, mit der die Inbetriebnahmefrist als Voraussetzung für den Anspruch auf die Einspeisetarife der Verordnung vom Dezember 2002 (BGBl II Nr 508/2002) für Biomasse- (fest und flüssig) und Biogasanlagen, die bereits bis Jahresende 2004 alle zur Errichtung erforderlichen Genehmigungen hatten, sowie für Kleinwasserkraftanlagen bis Jahresende 2007 verlängert wird.
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Ausnahme von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und über die Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte (BGBl. II Nr. 237/2012 vom 2.7.2012)