Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Festsetzung der Einspeisetarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen für die Jahre 2018 und 2019 (Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018 – ÖSET-VO 2018)
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Bestimmung des Ökostromförderbeitrags für das Kalenderjahr 2021 (Ökostromförderbeitragsverordnung 2021)
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Bestimmung der Ökostrompauschale für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 (Ökostrompauschale-Verordnung 2021)
Verordnung des BMWFJ, mit der die Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom für das Kalenderjahr 2012 bestimmt werden, BGBl II Nr 467/2011 vom 30.12.2011
Die VerrechnungspreisVO 2012 wurde im Dezember 2011 mit folgenden Erläuterungen an die Mitglieder des Elektrizitätsbeirates übermittelt. Demnach wird für das Jahr 2012 von einer prognostizierten Einspeisemenge in Höhe von 1.100 GWh Kleinwasserkraft sowie von 5.361 GWh sonstigem gefördertem Ökostrom ausgegangen, der von der Ökostromabwicklungsstelle abzunehmen ist.
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die aliquoten administrativen und finanziellen Aufwendungen sowie die aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle für das Jahr 2012 bestimmt werden, BGBl II Nr 124/2012 vom 11.04.2012
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Rohstoffzuschläge für Anlagen auf Basis von Biogas für das Kalenderjahr 2010 bestimmt werden
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Rohstoffzuschläge für Anlagen auf Basis von Biogas für das Kalenderjahr 2011 bestimmt werden (BGBl II Nr 184/2012 vom 30.05.2012)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Rohstoffzuschläge für Anlagen auf Basis von Biogas für das 1. Halbjahr des Kalenderjahres 2012 bestimmt werden (BGBl II Nr 227/2012 vom 29.06.2012)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2012 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, BGBl II Nr 471/2011 vom 30.12.2011