Jährlicher Bericht über die Ökostromentwicklung
Gemäß § 52 Abs 1 Ökostromgesetz hat die Energie-Control Austria der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem analysiert wird, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden.
Zu den Zielen des Gesetzes gehört unter anderem:
- Anhebung des Stromerzeugungsanteils aus erneuerbaren Energieträgern
- effizienter Einsatz der Fördermittel
- Unterstützung einer Entwicklung der Ökostromerzeugung hin zur Marktreife
Der Ökostrombericht 2019 kann kostenlos als gedrucktes Exemplar übermittelt werden. Bestellungen bitte an andrea.hilfrich@e-control.at
Die Ökostromberichte der Jahre 2003 – 2018 stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung: