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Schlichtungsstelle der E-Control: Hilfe für mehr als 2.400 Konsumentinnen und Konsumenten im Jahr 2019

Veröffentlichung des Jahresberichts der Schlichtungsstelle: Häufigstes Thema bleibt die Rechnung - Schlichtungsstelle über viele Wege erreichbar

 

Schlichtungsstelle der E-Control: Hilfe für mehr als 2.400 Konsumentinnen und Konsumenten im Jahr 2019 (0,2 MB)

  • Pressemeldung vom 27. 3. 2020 zur Veröffentlichung des Jahresberichts der Schlichtungsstelle

 

Wien (27. März 2020) – 2019 gab es mehr als 1.300 telefonische Anfragen bei der Schlichtungsstelle des Energieregulators E-Control. Darüber hinaus wurden 350 Streitschlichtungsverfahren geführt und zusätzlich rund 750 schriftliche Anfragen beantwortet. „In Summe konnten somit mehr als 2.400 Konsumentinnen und Konsumenten geholfen werden. Die Schlichtungsstelle ist als Serviceeinrichtung seit Jahren gut etabliert und zentrale Anlaufstelle, wenn es für die Konsumentinnen und Konsumenten um Fragen zu Strom oder Erdgas geht. Der unkomplizierte Erstkontakt, der sowohl telefonisch, als auch elektronisch aber auch immer noch per Post möglich ist, trägt maßgeblich zum Erfolg der Schlichtungsstelle bei.“, zieht der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, Bilanz. 

Viele verschiedene Themen bewegen die Konsumenten
Die Bandbreite an Themen, die in der Schlichtungsstelle behandelt werden, ist dabei sehr groß. Am häufigsten wenden sich Konsumenten an die Schlichtungsstelle, weil es Unklarheiten mit Nachverrechnungen und der Strom- und Gasabrechnung gibt. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind verunsichert, wenn die Strom- oder Gasrechnung plötzlich höher als im Jahr davor ist und können sich die Gründe dafür häufig nicht erklären. Hier helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlichtungsstelle nicht nur mit Aufklärung weiter, sondern sie schauen sich auch jede Rechnung genau an und überprüfen diese auf Richtigkeit. Im Rahmen von Verfahren gelingt es dabei sehr häufig, dass eine Rechnung auch korrigiert wird.“ erläutert Urbantschitsch. 
Und weiter: „Hier ist nach wie vor ein sehr hoher Informationsbedarf bei den Konsumentinnen und Konsumenten gegeben.“

„Auch wenn Konsumentinnen oder Konsumenten in Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenden Sie sich an die E-Control um Hilfe. Hier sind unsere Mitarbeiterinnen besonders gefragt, schließlich gilt es oft, Abschaltungen von Strom- oder Gaskunden zu vermeiden.“, berichtet Urbantschitsch aus der täglichen Arbeit der Schlichtungsstelle. Und er betont: „Gerade in den jetzt schwierigen Zeiten wird die Schlichtungsstelle wohl noch häufiger als gewöhnlich zu Anlaufstelle der heimischen Strom- und Gaskunden werden.“

Auch das Thema der An- und Abmeldungen von Strom- oder Gasanschlüssen führt immer wieder zu Anfragen. Vor allem, wenn jemand neu in eine Wohnung einzieht (und ein Strom- und Gasbezug noch möglich ist), sollte man sich rasch um einen Lieferanten kümmern, damit die Anlage nicht aufgrund der Abmeldung durch den 
Vormieter abgeschaltet wird. 

Ein Dauerthema, das vor allem im letzten Jahr an Bedeutung zugenommen hat, sind die Anschlussfragen, im Zusammenhang mit Anschluss von Erzeugungsanlagen, meistens Photovoltaik. Bei den Haushalten und Gewerbebetrieben sollen diese Anlagen zumeist als Überschusseinspeiser betrieben werden. „Hier gibt es häufig Diskussions- und Erklärungsbedarf mit dem jeweiligen Netzbetreiber.“, so der Vorstand der E-Control, Andreas Eigenbauer.

Vertragsablehnung als „neues“ Thema
2019 musste die Schlichtungsstelle auch relativ häufig aktiv werden, wenn Kunden von einem alternativen Lieferanten abgelehnt wurden. „Das ist im vergangenen Jahr deutlich öfter vorgekommen als in der Vergangenheit.“, schildert Eigenbauer. In manchen Fällen wurde die Ablehnung nicht begründet, oft wurde jedoch als Grund eine mangelnde Bonität angegeben. Die Schlichtungsstelle kann in diesen Fällen nur darüber aufklären, dass es keine Verpflichtung von alternativen Lieferanten gibt, Kunden zu nehmen und diese – wie alle Kunden auch den Lieferanten frei auswählen können – das Recht haben, sich ihre Kunden auszusuchen. Die Schlichtungsstelle empfiehlt in diesen Fällen, sich einfach einen anderen alternativen Lieferanten zu wählen. 

Das meiste spielt sich online ab
Weiter zurückgegangen ist in den letzten Jahren die Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle per Post. „Da hat sich in den letzten Jahren das Verhalten stark geändert. Wurden zu Beginn der Schlichtungsstelle ein Großteil der Anfragen per Post, Fax oder auch persönlich eingebracht, hat sich dies mittlerweile komplett geändert. Lediglich drei Prozent aller Eingaben erfolgen noch offline.“, so Eigenbauer.

Schlichtungsstelle hilft kostenlos und unkompliziert
Ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist für die Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos. Seit 2016 gibt es zudem neue gesetzliche Bestimmungen, die den Hilfesuchenden noch bessere Informationen bei den Verfahren und den Abläufen garantiert. 
Kontaktiert werden kann die Schlichtungsstelle per mail unter schlichtungsstelle@e-control.at oder per Telefon unter 01-24724-444. Informationen zur Schlichtungsstelle gibt es auf der Homepage der E-Control unter folgendem link: https://www.e-control.at/schlichtungsstelle 

Die Energie-Hotline der E-Control ist erreichbar unter: 0810 10 25 54 (4,40 Cent pro Minute).

Link zum neuen Streitschlichtungsbericht: https://www.e-control.at/taetigkeitsberichte-der-schlichtungsstelle