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E-Control: Beschwerde gegen ACER-Entscheidung vom Beschwerdeausschuss abgewiesen

Begründung aus Sicht der österreichischen Regulierungsbehörde nicht nachvollziehbar

(Wien, 20. März 2017) Der Beschwerdeausschuss von ACER hat die Beschwerde der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control gegen die Entscheidung zur Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen abgewiesen. Die E-Control hatte unter anderem deshalb Beschwerde gegen die Entscheidung eingebracht, da aus Sicht der Regulierungsbehörde nicht ACER, sondern der Verband der Europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) zu überprüfen hätte, ob ein Engpass zwischen Deutschland und Österreich bestehe. Dafür ist ein eigenständiges Verfahren vorgesehen. ENTSO-E hat den beteiligten Mitgliedstaaten einen entsprechenden Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Das Ergebnis dieses sogenannten „Bidding Zone Review“ wird für das erste Quartal 2018 erwartet.

Entscheidung für E-Control nicht nachvollziehbar

Die angefochtene Entscheidung enthält die Festlegung, dass an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich eine Kapazitätsvergabe einzuführen ist. Damit kann, sobald die Entscheidung umgesetzt ist, nur noch beschränkt Strom ausgetauscht werden. Eine Umsetzung der Entscheidung würde nach der Erarbeitung einer Kapazitätsberechnungsmethode durch die Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Der gemeinsame Stromgroßhandelsmarkt kann dann nicht mehr im bisherigen Ausmaß bestehen.

„Die Begründung für die Entscheidung des Beschwerdeausschusses ist sehr kurz, oberflächlich und nicht nachvollziehbar. Weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung werden nach einer detaillierten Analyse geprüft.“, so der Vorstand der E-Control, Andreas Eigenbauer und Wolfgang Urbantschitsch in einer ersten Reaktion. Und weiter: „Darüber hinaus werden die bilateralen Kontakte mit deutschen Partnern weiter geführt. Ziel bleibt nach wie vor, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.“