Netzbereitstellungsentgelt

Das Netzbereitstellungsentgelt ist als Pauschalbetrag für den vom Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau der einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten.

Das aktuell gültige Netzbereitstellungsentgelt je Netzbereich entnehmen sie bitte der aktuellen Systemnutzungsentgelte-Verordnung:

Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V)

 

Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 –Novelle 2022 (SNE-V 2018 – Novelle 2022)( (0,4 MB)

  • Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 geändert wird (SNE-V 2018 – Novelle 2022