Entgeltermittlungsverfahren

Regulierungssystematik für die vierte Regulierungsperiode Gas

Die Regulierungssystematik für die vierte Regulierungsperiode der Gasverteilernetzbetreiber erstreckt sich über eine Dauer von fünf Jahren, beginnend mit 1.1.2023 und endend mit 31.12.2027. Die Grundzüge sind in folgender Regulierungssystematik dargelegt:

Die vier Anlagen, auf die sich die Behörde in der Regulierungssystematik für die vierte Regulierungsperiode bezieht, sind im Folgenden vorzufinden:

Im Zuge der Festlegungen zur vierten Regulierungsperiode sieht die Behörde separate Finanzierungskostensätze (WACC) für Alt- und Neuanlagen vor. In Hinblick auf den Fremdkapitalzins und den risikolosen Basiszins für die Eigenkapitalzinsermittlung wird der WACC für Neuinvestitionen jährlich auf Basis aktueller Daten aktualisiert, wobei ein zwölfmonatiger Durchschnitt mit Stichtag 31. August herangezogen wird. Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Aktualisierung des WACC für Neuinvestitionen sind im Folgenden einsehbar:

In der Regulierungssystematik für die vierte Regulierungsperiode hat die Behörde erstmals des Systems potenziell veränderlicher Parameter eingeführt. Ziel dieses Systems ist es, Ungewissheiten entgegenzutreten, die sich aus den aktuell unsicheren und potenziell variablen Rahmenbedingungen der Gas-Verteilernetzbetreiber ergeben, indem flexible Reaktionsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf Basis dieses Systems haben sich im Verlauf der Regulierungsperiode Anpassungen in der Zusammensetzung des Netzbetreiberpreisindex ergeben. Diese Anpassungen sind im Folgenden dargelegt:

 

Die Behörde weist darauf hin, dass sich die dargelegten Inhalte der Regulierungssystematik ausschließlich auf die vierte Regulierungsperiode für Gasverteilernetzbetreiber beziehen und die Ausgestaltung nachfolgender Regulierungsperioden nicht präjudizieren.

Regulierungssystematik für die dritte Regulierungsperiode Gas

Die Regulierungssystematik für die dritte Regulierungsperiode der Gasverteilernetzbetreiber erstreckt sich über eine Dauer von fünf Jahren, beginnend mit 1.1.2018 und endend mit 31.12.2022. Die Grundzüge sind in folgender Regulierungssystematik dargelegt:

Die Legalparteien Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und Bundesarbeitskammer (BAK) brachten im Rahmen von Bescheidbeschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) unter anderem eine Reihe von inhaltlichen Kritikpunkten an der laufenden Regulierungssystematik vor. Mit dem jeweiligen Netzbetreiber wurden in zahlreichen Verfahren gemeinsame Anträge über eine Vermittlungslösung übermittelt, welche das BVwG seinen abändernden Entscheidungen zu Grunde legte. Die Entscheidungen führen zu Kostenreduktionen gegenüber der ursprünglichen Festlegung. Das folgende Dokument fasst die Änderungen der Regulierungssystematik zusammen, welche sich aus diesen Entscheidungen ergeben.

 

Regulierungssystematik für die zweite Regulierungsperiode Gas


Das folgende Dokument stellt die Entscheidungen des E-Control Vorstandes hinsichtlich der Grundsätze zur Regulierungssystematik der Gasverteilernetze für die zweite Regulierungsperiode (01.01.2013-31.12.2017) dar.