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Durch das Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen. Für die Bemessung des Netzverlustentgeltes ist ein arbeitsbezogener Netzverlustpreis tarifmäßig zu bestimmen.
Hinweis : Trotz sorgfältiger Erstellung dieser Information können Fehlangaben nicht ausgeschlossen werden; es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Werte gemäß SNE-VO idgF verlautbart im Bundesgesetzblatt maßgeblich sind.