Höhenflug im Strom- und Gasgroßhandel: Manche Anbieter beenden das Endkundengeschäft

Symbolbild: Höhenflug an den Energiegroßhandelsplätzen

Seit Ende des Sommers 2021 haben sich vor allem die Gaspreise, in deren Folge aber auch die Preise für Strom im Großhandel, zum Teil vervielfacht. 

Für einige der Anbieter lohnt sich damit das Geschäft mit Haushaltskunden nicht mehr und sie ziehen sich daher aus dem Markt zurück. Das heißt nicht, dass diese Unternehmen insolvent sind. Manche nehmen nur keine neuen Kundinnen und Kunden mehr auf, andere trennen sich ganz von ihren Kunden und kündigen ganz regulär, unter Einhaltung der Vertragsbedingungen den Versorgungsvertrag. Im Folgenden erläutern wir, was das für Betroffene bedeutet und was in einem solchen Fall zu tun ist.

Ihr Strom- bzw. Gaslieferant hat Ihnen mitgeteilt, dass er Ihren bestehenden Strom- oder Gasliefervertrag kündigen wird? So sichern Sie sich Ihre störungsfreie Versorgung.

Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben im Posteingang haben, besteht kein akuter Grund zur Sorge, denn grundsätzlich gilt auch in diesen Fällen: 

  • Sie müssen fristgerecht informiert werden. Dabei hat Ihr Lieferant eine gesetzliche Kündigungsfrist von acht Wochen einzuhalten. Sie werden bis zum im Schreiben genannten Datum beliefert. 
  • Sie haben also Zeit, sich in Ruhe einen neuen Lieferanten zu suchen. Am einfachsten geht das mit unserem Tarifkalkulator (www.tarifkalkulator.at), der sämtliche Angebote aller für Sie in Frage kommenden Lieferanten in Österreich zum Vergleich auflistet. 
    Hinweis: Sie müssen sich allerdings auf jeden Fall selbst um einen neuen Lieferanten kümmern.
  • Vor einer plötzlichen Abschaltung sind Sie auf jeden Fall geschützt, da Ihr Netzbetreiber Sie bei einem drohenden, sogenannten vertragslosen Zustand zunächst auch nochmal schriftlich kontaktieren muss.
Hinweis: Einige Unternehmen kündigen ihre Kundinnen und Kunden außerordentlich und versuchen damit, diese achtwöchige Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen. Ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist, wird derzeit geprüft. Da es bei einer verkürzten Kündigungsfrist für einen regulären Lieferantenwechsel zu spät sein kann, raten wir in einem solchen Fall, dass Sie sich umgehend einen neuen Lieferanten auswählen und bei diesem telefonisch umgehend eine Anmeldung durchführen. Weiters kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber und geben Sie diesem Ihren Belieferungswunsch durch den neuen Lieferanten bekannt. 

 

Wie Sie mit Hilfe unseres Tarifkalkulators ganz einfach das passende Produkt für sich finden, erfahren Sie hier inklusive kurzem Erklärfilm. 

Was passiert bei Insolvenz eines Strom- oder Gaslieferanten?

Für Kundinnen und Kunden, deren Strom- oder Gasanbieter Insolvenz angemeldet hat, ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung sichergestellt.

Falls bei einem in Österreich tätigen Energielieferanten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, 
bestimmen wir als Regulierungsbehörde daraufhin umgehend mittels Losentscheides einen Ersatzlieferanten, der betroffene Haushalte in der Folge ohne Unterbrechung mit Energie beliefert. Diese werden vom Ersatzlieferanten darüber informiert. Dieser Ersatzlieferant muss diese Kunden zu angemessenen Preisen versorgen, die keinesfalls höhere sein dürfen als jene Tarife, mit denen der Lieferant seine bereits bestehenden Haushaltskunden versorgt.

Natürlich können alle Betroffenen ihren zugeteilten Ersatzlieferanten auch wieder wechseln, falls ihnen dieser nicht zusagt. 

Häufige Fragen und Antworten bei Insolvenz eines Strom- bzw. Gaslieferanten

Symbolbild: Hotline-Beraterin

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Momentan laufen bei uns die Telefone heiß, aber wir bemühen uns, Sie mit Rat und Tat zu unterstützen. Das Team unserer Energie-Hotline steht Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu gerne telefonisch unter 0800 21 20 20 oder per E-Mail an beratung@e-control.at.