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Die die Einhaltung der Gesetze überprüfen: Vorstellung der Abteilung Recht

Dr. Markus Helmreich, LL.M.

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In unserer Serie, in der wir den Leserinnen und Lesern Einblick in die Aufgaben der E-Control geben und die Abteilungen der E-Control vorstellen, ist jetzt die Abteilung Recht an der Reihe. Die Abteilung gibt es seit 2001, sie wurde mit der Gründung der E-Control eingerichtet. Seit 2016 wird sie von Dr. Markus Helmreich, LL.M. geleitet. Markus Helmreich war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien Universitätsassistent am Institut für Strafrecht, danach Rechtsanwaltsanwärter in einer Rechtsanwaltskanzlei und in einem IT-Unternehmen in der Rechtsabteilung tätig. 2008 begann er in der Rechtsabteilung der E-Control. Seine Abteilung umfasst 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir haben Markus Helmreich zu den Aufgaben und Projekten der Abteilung Recht befragt.

Womit beschäftigt sich die Abteilung?

Die Rechtsabteilung betreut alle Verwaltungsverfahren, welche die E-Control im Rahmen ihres Vollzugsbereichs führt, zunächst erstinstanzlich sowie gegebenenfalls im weiteren Instanzenzug. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsabteilung betreuen in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen alle Verordnungserlassungsverfahren und beraten andere Abteilungen sowie den Vorstand bei rechtlichen Fragestellungen. 

Weiters führt die Abteilung alle nationalen und europäischen Verfahren, in denen die E-Control involviert ist, wie etwa bei nationalen Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie bei ACER (EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden), der Europäischen Kommission und internationalen Gerichten.

In der Abteilung werden auch alle Anfragen rund um das Thema Compliance, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes, behandelt. Außerdem verantwortet sie die Organisation und Vorbereitung der Sitzungen aller Organe der E-Control, des Aufsichtsrats, des Vorstands und der Regulierungskommission. 

Welche aktuellen Themen/Projekte werden bearbeitet?

Derzeit widmet sich die Rechtabteilung zahlreichen Genehmigungsverfahren betreffend Verträgen zwischen Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibern und vertikal integrierten Unternehmen1, Bilanzgruppenverantwortlichen und Aufsichts- sowie AGB-Verfahren. Laufend begleitet die Abteilung vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängige – vorwiegend die Feststellung der Kosten von Netzbetreibern betreffende – Verfahren, in denen regelmäßig Stellungnahmen abgegeben werden bzw. im Rahmen mündlicher Verhandlungen der Standpunkt der Behörde vorgebracht wird.

Weiters wurden aufgrund der Network Codes (Regelwerk für den grenzüberschreitenden Stromaustausch in Europa) behördliche Bescheidgenehmigungsverfahren mit europäischem Bezug (unter Einbindung des European Regulatory Forum) geführt. Zudem setzt sich die Rechtsabteilung mit den durch das „Clean Energy Package“ im Frühjahr 2019 veröffentlichten künftigen Änderungen der Rechtslage, insbesondere den zahlreichen neuen Aufgaben für Regulierungsbehörden, auseinander.  

Bei welchen Themen setzt sich die Rechtsabteilung besonders für die Konsumentinnen und Konsumenten ein?

Im Rahmen von Missbrauchsverfahren geht die Behörde konsequent gegen Marktteilnehmer vor, wenn Verdacht auf Ungleichbehandlung zugunsten eines konzernmäßig verflochtenen Unternehmens besteht, die letztlich zulasten der Kundinnen und Kunden passiert. Hervorzuheben sind hierbei Verfahren, in denen die E-Control gegen Unternehmen bescheidmäßig vorging, die einen Lieferantenwechsel ohne entsprechende Willenserklärung des Kunden oder der Kundin versucht oder durchgeführt haben. Im Rahmen der Prüfung der ALB (Allgemeine Lieferbedingungen) setzt sich die Rechtsabteilung laufend dafür ein, dass die einschlägigen zivil- und konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und unterstützt mit rechtlicher Expertise die Schlichtungsstelle der E-Control, an die sich alle Kundinnen und Kunden mit energierechtlichen Fragestellungen wenden können.


1 Das Unternehmen ist gleichzeitig in der Erzeugung/Gewinnung von oder in der Versorgung mit Elektrizität/Erdgas tätig und der Netzbetrieb erfolgt innerhalb der gleichen Rechtsstruktur oder der Netzbetrieb erfolgt in einem rechtlich getrennten Netzunternehmen, das jedoch unter der „Kontrolle“ des Versorgungs-/Erzeugungsunternehmens steht.