Beispielfälle für Schlichtungsverfahren

Hier finden Sie einige Beispiele, die exemplarisch den Ablauf und mögliche erzielte Lösungen aufzeigen sollen.

Zurück Anlagenabschaltung nach verspäteter Anlagenanmeldung

Herr C. wandte sich an die Schlichtungsstelle, weil ihm am 13.9.2018 der Strom in seiner neuen Wohnung abgeschaltet wurde. Er zog Anfang September in die Wohnung ein und schloss erst einige Tage später einen Energieliefervertrag mit einem alternativen Lieferanten ab. Der Vormieter an der Anlage hatte den Strombezug per 27.8.2018 abgemeldet. Nachdem beim Netzbetreiber keine Information über einen neuen Vertragspartner für die Netznutzung und Energielieferung für die Anlage vorlag, schaltete er die Anlage am 13.9.2018 ab. Die Anlagenanmeldung von Herrn C. langte beim Netzbetreiber erst einige Stunden nach der Anlagenabschaltung am 13.9.2018 ein. Abmelde- und Anmeldeprozesse hatten sich überschnitten.

Durch die Intervention der Schlichtungsstelle beim Netzbetreiber wurde die Anlage noch am selben Tag wieder eingeschaltet.

Tipp: Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, schließen Sie zeitgerecht – am besten noch vor dem Einzug – einen Energieliefervertrag bei einem Strom- bzw Gas-Lieferanten ab. Ihr Lieferant startet dann den Anmeldeprozess für Sie. Zusätzlich können Sie Ihren Netzbetreiber über ihre Lieferantenwahl informieren,  Sollte die Anmeldung durch den Lieferanten beim Netzbetreiber nicht zeitgerecht einlangen, kann dieser  den Lieferanten dann über Ihren Wunsch auf Belieferung  der Anlage informieren. Dadurch kann ein Anlagenabschaltung vermieden werden.