E-Control: Schnellere Genehmigungsverfahren für wichtige Energieprojekte

EU-Kommission stellte heute Liste mit Energieinfrastrukturvorhaben gemeinsamen Interesses vor

Die EU-Kommission hat heute eine Liste mit 250 Energieinfrastrukturprojekten vorgestellt, die als „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ anerkannt werden sollen. Darunter sind auch 16 Projekte (zwölf im Strombereich, vier im Gasbereich) aus Österreich bzw. mit österreichischer Beteiligung. Infrastrukturvorhaben von gemeinsamem Interesse haben zahlreiche Vorteile. So profitieren diese Projekte von einem einfacheren und schnelleren Genehmigungsverfahren – das gesamte Verfahren darf höchstens dreieinhalb Jahre dauern. Das beschleunigte Genehmigungsverfahren gilt für Vorhaben, deren Verfahren bis Mitte November noch nicht begonnen hat. Auch in Österreich wird das zukünftige Verfahren deutlich beschleunigen, erläutert Walter Boltz, Vorstand der Energieregulierungsbehörde E-Control: „Während die offiziellen Genehmigungsverfahren in Österreich sehr schnell abgewickelt werden, ziehen sich die Vorverfahren bislang oft ewig in die Länge. Mit der EU-Vorgabe sollte sich für wichtige Energieprojekte das gesamte Verfahren zukünftig deutlich verkürzen.“ Überdies können die ausgewählten Projekte eine grenzüberschreitende Kostenaufteilung beantragen und in weiterer Folge um Finanzierung aus dem Unionshaushalt („Connecting Europe“-Fazilität) ansuchen.

Künftig Genehmigungsverfahren von einer Behörde abzuwickeln

Durch die EU-Verordnung ist zudem sichergestellt, dass die Bürger schon im Planungsprozess umfassend eingebunden werden müssen. Für wichtige Strom- und Gasprojekte gilt zudem zukünftig das „One-Stop-Shop-Prinzip“. Das gesamte Genehmigungsverfahren muss von einer einzigen Behörde durchgeführt oder zumindest koordiniert werden. Welche Behörde dies in Österreich ist, muss bis zum 16. November 2013 bekanntgegeben werden. Als „Projekte von gemeinsamen Interesse“ konnten Vorhaben eingereicht werden, die zur Erreichung der Klima- und Energieziele der EU wichtig sind und mindestens zwei Mitgliedstaaten bzw. einen Mitgliedstaat und einen EWR-Staat betreffen. In zwei Jahren können sich Projektbewerber erneut um Aufnahme in die Liste bewerben.

Investitionen in die Energieinfrastruktur

In Österreich sind massive Investitionen in die Energieinfrastruktur notwendig. Der prognostizierte Investitionsbedarf liegt bei zumindest 8,7 Milliarden Euro bis 2020. „Davon müssen rund 2,5 Milliarden Euro in die heimischen Übertragungsnetze investiert werden, um die Anforderungen der Zukunft bewältigen zu können“, erläutert Vorstand Martin Graf. Gerade die Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Leitlinien) ermöglicht hierbei auch finanzielle Unterstützungen neben den Instrumenten der Europäischen Investitionsbank, wie beispielsweise Projektanleihen. Als Regulierungsbehörde gewährleistet die E-Control stabile Rahmenbedingungen für die notwendigen Investitionen. „Wünschenswert wäre, dass auch österreichische Netzbetreiber die Möglichkeiten der EIB für einen günstigen Netzausbau verstärkt nutzen, sodass die Energiekunden nicht überbordend belastet werden“, fordert Martin Graf die Netzbetreiber auf, ihre volkswirtschaftliche Bedeutung wahrzunehmen.