Beispielfälle für Schlichtungsverfahren

Hier finden Sie einige Beispiele, die exemplarisch den Ablauf und mögliche erzielte Lösungen aufzeigen sollen.

Zurück Vertragsrücktritt – Information über Rücktrittsfristen

Vertragsrücktritt – Information über Rücktrittsfristen

Frau N. leistete bei einem Stand in einem Einkaufszentrum eine Unterschrift und glaubte, damit an einem Gewinnspiel teilgenommen und den Erhalt des Gewinns – eine Energiesparlampe – bestätigt zu haben. Tatsächlich handelte es sich bei dem Schriftstück um einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Strom bei einem, Frau N. bislang unbekannten Energielieferanten. Das bemerkte Frau N. allerdings erst, nachdem sie vom neuen Energielieferanten mit einem Schreiben über den bevorstehenden Lieferantenwechsel informiert wurde.

Durch die Intervention der Schlichtungsstelle akzeptierte der neue Lieferant den Vertragsrücktritt durch Frau N. und stornierte den bereits eingeleiteten Wechselprozess.

Tipp:

Sollten Sie feststellen, dass Sie unwissentlich bei einem Vermittler im Rahmen eines Haustürgeschäfts oder bei einem Verkaufsstand in einem Einkaufszentrum einen Energieliefervertrag unterschrieben haben, so steht Ihnen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Wurden Sie anlässlich Ihrer Unterschriftsleistung nicht über die Möglichkeit des Vertragsrücktritts informiert bzw. wurden Ihnen überhaupt keine Unterlagen ausgehändigt, verlängert sich diese Frist auf 12 Monate. Erklären Sie Ihren Vertragsrücktritt (zu Nachweiszwecken) möglichst mittels eines eingeschriebenen Briefes und informieren Sie gleichzeitig Ihren Netzbetreiber und Ihren alten Energielieferanten - am besten auch schriftlich - über den nicht gewünschten Lieferantenwechsel.