Fall 01/2021 (N67/2019)

Art 4 VO (EU) 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) ist ein Kernstück der Verordnung mit dem Ziel, Rahmenbedingungen für einen transparenten und wettbewerbsgetriebenen europäischen Energiegroßhandelsmarkt zu schaffen. Marktteilnehmer, welche Transaktionen abschließen, die gemäß Art 8 Abs 1 REMIT an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu melden sind, müssen sich gemäß Art 9 REMIT bei der nationalen Regulierungsbehörde in dem Mitgliedsstaat, in dem sie ihren Sitz haben oder ansässig sind, registrieren. Darüber hinaus müssen registrierte Marktteilnehmer nach Art 9 Abs 5 REMIT sicherstellen, dass die übermittelten Informationen jederzeit korrekt sind. Die Registrierung ist also nicht als einmaliger Vorgang zu verstehen, sondern als laufender Prozess. Die zur Administration der Registrierung bevollmächtigten Benutzer sind für die Korrektheit der Registrierungsdaten und die Kontrolle der vergebenen Benutzerechte verantwortlich.

Fall 01/2021:

Gegen vier Marktteilnehmer wurde ein Verfahren der E-Control gem § 24 Abs 1 Z 4 E-ControlG eingeleitet, da der Verdacht eines Verstoßes gegen die Aktualisierungspflicht der REMIT-Registrierung in Art 9 Abs 5 REMIT vorlag. Die Verfahren gegen drei Marktteilnehmer wurden mittlerweile eingestellt. Der vierte Fall wurde an die Verwaltungsstrafbehörde weitergeleitet.

Hintergrund:

Im Zuge der im dritten Quartal 2019 durchgeführten Umstellung auf die neue CEREMP-Registrierungsplattform, wurde der Fokus der Marktteilnehmer und auch der E-Control verstärkt auf Korrektheit und Aktualität der hinterlegten Daten gelegt. Da die Datenpflege im Verantwortungsbereich des Marktteilnehmers bzw der bevollmächtigten Person (Benutzer) liegt, muss dieser über ein Benutzerprofil im CEREMP-Portal verfügen. In den vorliegenden Fällen erfolgte keine Aktivierung des Benutzerprofils im CEREMP-Portal, was eine Aktualisierung der Informationen im Portal unmöglich machte. Darüber hinaus entsprachen die in den jeweiligen Registrierungsdatensätzen hinterlegten Informationen (beispielsweise Firmenanschrift, Veröffentlichungsort von Insider Information und Unternehmenswebseite) nicht dem aktuellen Stand des Wissens. Registrierte Marktteilnehmer müssen nach Art 9 Abs 5 REMIT sicherstellen, dass die übermittelten Informationen jederzeit korrekt sind. Insbesondere Abschnitt 1 in der CEREMP-Registrierung kommt hier besondere Bedeutung zu, da die Angaben öffentlich über die ACER Homepage einsehbar sind https://www.acer-remit.eu/portal/mp-details?ac=A00116387.FR&tab=2

Drei Verfahren konnten eingestellt werden, da entweder durch den Marktteilnehmer ein CEREMP-Benutzerprofil erstellt und die erforderlichen Korrekturen durchgeführt wurden oder, da im Zuge des Verfahrens festgestellt wurde, dass der Marktteilnehmer nicht mehr am Großhandelsmarkt aktiv ist.

Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien:

Die Änderungen in der REMIT-Registrierung der NRG Services GmbH, betreffend

  • die Firmenanschrift,
  • den Link zum Veröffentlichungsort von Insiderinformationen und
  • den Link zur Unternehmenswebseite

wurden nicht, und daher nicht unverzüglich, im CEREMP-Portal aktualisiert.

Zusammenfassend kam der Magistrat der Stadt Wien zum Ergebnis, dass die NRG Services GmbH der Verpflichtung gem Art 9 Abs 5 REMIT, wonach die Informationen der REMIT-Registrierung stets aktuell und korrekt zu halten sind, nicht nachgekommen ist. Dadurch wurde eine Verwaltungsübertretung gem § 99 Abs 1 Z 14 ElWOG 2010 begangen.

Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen ist gem § 9 Abs 2 VStG strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist. Der Magistrat der Stadt Wien hat eine Strafe in Höhe von EUR 1.000,- zuzüglich 10% anteiliger Verfahrenskosten verhängt. Das Straferkenntnis wurde rechtskräftig.