Entscheidungen in Netzzugangsverweigerungsverfahren gem. § 20 Abs. 2 ElWOG

 

ECK vom 3.11.2008, K NZV 01/08

  • Die Auflistung von Rechtfertigungsgründen in § 32 Abs 1 WElWG (bzw § 20 Abs 1 ElWOG) ist nicht als taxative zu verstehen, weshalb ein Netzbetreiber auch die schlechte Zahlungsmoral zur Rechtfertigung der Netzzugangsverweigerung ins Treffen führen kann.

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ECK vom 31.3.2008, K NZV 01/05

  • Netzzugang kann nur verweigert werden, wenn es davor ein konkretes Verlangen danach gegeben hat. Eine Verweigerung besteht jedenfalls nicht darin, dass im Zuge einerJahres-Auktion weniger Kapazitäten zugeteilt wurden, als diese durch Abgabe von Geboten beantragt wurde. Durch Abgabe entsprechend hoher Gebote hat man es selbst in der Hand, das Ausmaß der zugeteilten Kapazitäten zu beeinflussen, da die Gebote primär der Höhe nach gereiht wurden. Diese „Verweigerung“ war sachlich durch die Höhe des Gebotes begründet und frei von jeglicher Diskriminierung.

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ECK vom 10.11.2004, K NZV 01/04

  • Ein Reservierungsvertrag, durch den nahezu sämtliche Kapazitäten einer grenzüberschreitenden Leitung an ein verbundenes Unternehmen des Netzbetreibers über einen Zeitraum von 5 Jahren vergeben werden, beeinträchtigt den innergemeinschaftlichen Handel und ist nichtig im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EGV.

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ECK vom 6.5.2003, K NZV 01/02

  • Mehrjährige Vergabe von Leitungskapazitäten an ein verbundenes Unternehmen ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe freier Leitungskapazitäten ist nichtig iSd Art 81 EGV und stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd Art 82 EGV dar.

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ECK vom 13.2.2002, K NZV 21/01

 

ECK vom 21.11.2001, K NZV 06/01

  • (C) Pächter, der die Betriebsführung an den Verpächter überträgt ist nicht Erzeuger iSd ElWOG idF BGBl I Nr 143/1998

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ECK vom 21.11.2001, K NZV 10/01

  • (B) Pächter, der die Betriebsführung an den Verpächter überträgt ist nicht Erzeuger iSd ElWOG idF BGBl I Nr 143/1998

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ECK vom 21.11.2001, K NZV 04/01

  • (A) Pächter, der die Betriebsführung an den Verpächter überträgt ist nicht Erzeuger iSd ElWOG idF BGBl I Nr 143/1998

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